#11 Sterbehilfe: besteht Missbrauchsgefahr?
Am 06. November hat sich der Deutsche Bundestag für einen
Gesetzesentwurf entschieden, der geschäftsmäßige Suizidbeihilfe
unter Strafe stellt. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung
soll der Missbrauch bei der Sterbehilfe eingedämmt werden.
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vor 10 Jahren
Am 06. November hat sich der Deutsche Bundestag für einen
Gesetzesentwurf entschieden, der geschäftsmäßige Suizidbeihilfe
unter Strafe stellt. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung
soll der Missbrauch bei der Sterbehilfe eingedämmt
werden. Doch inwiefern sind die vier im Deutschen Bundestag
diskutierten Gesetzesentwürfe – und damit auch jener, für den
sich der Bundestag entschieden hat – zur Eindämmung des
Missbrauchspotenzials geeignet?
Der Inhalt auf einen Blick:00:00: Die vier
Arten von Sterbehilfe
08:02: Möglichkeit zum Missbrauch
15:25: Gesetzesentwürfe I und II
22:56: Gesetzesentwürfe III und IV
30:10: Krisenzentrum Dortmund
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