Freies WLAN & Störerhaftung – Rechtsbelehrung Folge 23 (Jura-Podcast & Gewinnspiel)

Freies WLAN & Störerhaftung – Rechtsbelehrung Folge 23 (Jura-Podcast & Gewinnspiel)

WLAN und Störerhaftung - eine unendliche und rechtlich komplizierte Geschichte, die dank einer gesetzlichen Regelung der Vergangenheit angehören soll. Im heutigen Podcast erklären wir jedoch, warum Zweifel an dem Vorhaben angebracht sind.
1 Stunde 6 Minuten

Beschreibung

vor 10 Jahren


Das Logo dieser Folge orientiert sich an dem Hotspot-Logo
der Freifunker.



Mit 1,9 freien Hotspots pro 10.000 Einwohner gehört
Deutschland zu den Schlusslichtern bei der Versorgung mit
offenen Netzen.  Als Grund wird die Angst vor so
genannter „Störerhaftung“ genannt. Gemeint ist damit die Haftung
der Hotspotanbieter und Freifunker für etwaige Urheber- und
sonstige Rechtsverletzungen, die Dritte theoretisch über ein
freies WLAN begehen können.
Gesetzliche Vorschläge zur WLAN-(Ent)Haftung

Aus diesem Grund fordern Verbände, wie z.B. Digitale
Gesellschaft e.V. eine gesetzliche Abschaffung der Haftung
für das freie WLAN. Nunmehr liegt der (Referenten)Entwurf
einer gesetzlichen Haftungsminderung vor, die vom
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vollmundig
als „Schub für kostenloses WLAN“ angekündigt wird.


Darin wird die Störerhaftung jedoch nicht generell
abgeschafft, sondern an Bedingungen, wie Verschlüsselungs-
oder ähnliche Schutzmaßnahmen geknüpft. Dieser Widerspruch
zwischen der Förderung eines offenen Netzes und gleichzeitiger
Forderung seiner Verschlüsselung stößt daher auf heftige
Kritik (Offene Netze und Recht, Netzpolitik.org, Beck-Blog).
Unser Gast und Experte für offene Netze: Dr. Reto Mantz

Die Kritik kommt auch seitens unseres Gastes, Richter am
Landgericht Frankfurt a.M. und Experte für offene Netze, Dr.
Reto Mantz (Twitter). Dr. Mantz promovierte zu Rechtsfragen
offener Netze und hat im Jahr 2014 zusammen mit Dr.
Thomas Sassenberg das Buch „WLAN und Recht – Aufbau und
Betrieb von Internet-Hotspots“ veröffentlicht. In seinem Blog
„Offene Netze und Recht“ begleitet und kommentiert er die
gesetzlichen Änderungen.


Mit Dr. Mantz haben wir uns über die Hintergründe, den aktuellen
Stand, mögliche Schutzmaßnahmen und künftige Entwicklungen der
Haftung für die Bereitstellung offener Netze unterhalten. Wir
bedanken uns für die verständlichen Erklärungen, deren
Kenntnis ich allen WLAN-Betreibern empfehle.
Gewinnspiel

 


Ebenso möchten wir uns für eine Ausgabe des Buches „WLAN und
Recht“ bedanken, die unser Gast unseren Hörern zur Verfügung
stellt. Wir verlosen das Buch unter allen, einen
Kommentar hier im Blog oder unter den
Beiträgen zum Podcast bei Facebook,
Google+ hinterlassen oder diesen Beitrag
bei Twitter teilen. Teilnahmeschluß ist
der 25. Mai 2015. Ihre Daten werden
nur für das Gewinnspiel und dessen Abwicklung verwendet.


Wir haben einen Gewinner: Es ist der Freifunk
Magdeburg. Herzlichen Glückwunsch von uns und
wir hoffen, dass das Buch Euch bei Eurem Einsatz für freie
Netze gut unterstützen wird.


Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer
über Themenvorschläge an @RBL_rfm. Den Beitrag zu diesem Podcast
von Herrn Richter finden Sie bei richter.fm.


Inhalte des Podcasts:



00:00:00 Begrüßung und Kommentare zur letzten
Folge


00:02:00 Vorstellung unseres Gastes Dr. Reto
Mantz


00:05:30 Einführung & Zusammenfassung
des Themas dieser Folge


00:13:30 Freifunk und Grundsätze des idealen
offenen Netzes (Pico-Peering)


00:20:00 Sind offene Netze wirklich relevante
Gefahrenquellen? Die Erfahrungen sprechen dagegen.


00:24:30 Was ist die Störerhaftung
und § 8 TMG?


00:31:40 Wie sehen die geplanten gesetzlichen
Änderungen aus?


00:33:30 Wann wird ein WLAN geschäftsmäßig
genutzt und wann rein privat?


00:39:30 Welches Ziel verfolgt der
Gesetzgeber mit den Einschränkungen offener Netze?


00:42:30 Kommen auf die Betreiber offener
Netze zusätzliche Kosten zu und gibt es Alternativen zur
Verschlüsselung, wie z.B. das das Sperren bestimmter Ports?


00:47:00 Ist der Gesetzesentwurf
überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar?


00:48:50 Wie ist eigentlich die gegenwärtige
Gesetzeslage zur WLAN-Haftung für private und
geschäftliche Anbieter?


00:50:00 Die Bündelung und Drittanbieter des
Datenverkehrs als faktischer Schutz und sind Anbieter wie
„Sorglos Internet“ zu empfehlen?


00:55:00 Welche Überwachungs- und
Schutzmaßnahmen sind derzeit zumutbar? Bearshaere/ Morpheus OLG
Hmaburg & OLG Köln


01:00:00 Ein Fall von „German Angst“?


01:05:00 Gewinnspiel

Angesprochene Urteile:

BGH zur Haftung des WLAN-Inhabers (BGH, 12.05.2010 – I ZR
121/08 „Sommer unseres Lebens“)

BGH zur Ausschluss der Haftung für minderjährige
Familienmitglieder (BGH, 15.11.2012 – I ZR 74/12 „Morpheus“)

BGH zur Haftung für erwachsene Familienmitglieder (BGH,
08.01.2014 – I ZR 169/12 „Bearshare“)

LG Frankfurt a.M. zur Haftung eines Hotelbetreibers für
Gast-WLAN (LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 – 2-06 S 19/09)

AG Charlottenburg zur Haftung von Freifunkern (AG
Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 – 217 C 121/14)

LG München I zur Haftung von Freifunkern, Vorlage EuGH (LG
München I, 18.09.2014 – 7 O 14719/12)





Ich bin gerade in Japan und merke erstaunliche Parallelen zu
Deutschland, zumindest was offene WLANs angeht. Die sind…


Posted by Rechtsanwalt Thomas Schwenke on Mittwoch, 22. April
2015







Freies WLAN & Störerhaftung – Rechtsbelehrung #23 Gast:
@offenenetze #Podcast #Gewinnspiel http://t.co/c4GsClfEb4
pic.twitter.com/wi8drhICLM


— Thomas Schwenke (@thsch) April 23, 2015


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Folge 23 (Jura-Podcast & Gewinnspiel) erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.

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