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Whistleblowing, Leaks und Landesverrat – Rechtsbelehrung Folge 28 (Jura-Podcast)

Whistleblowing, Leaks und Landesverrat – Rechtsbelehrung Folge 28 (Jura-Podcast)

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Die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen
angeblichen Landesverrats zeigten diesen Sommer, mit welcher
Härte sich der Staat gegen Whistleblower und Leaks vertraulicher
Dokumente wehren kann. Mit dem Entwurf einer
Strafvorschrift gegen Datenhehlerei (§ 202d StGB-E) sollen
mögliche Leaks in der Zukunft sogar noch weiter eingeengt
werden. Der Fall des Landesverrats brachte zudem eine alte
Frage wieder in die Diskussion: Warum werden
Berufsjournalisten durch das Gesetz anders behandelt als
Blogger und andere nicht professionelle Journalisten?

Dr. Ulf Buermeyer (Bild: Friedrich-Naumann-Stiftung für die
Freiheit.)

All diesen spannenden Fragen behandeln wir mit unserem Gast
Dr. Ulf Buermeyer (Twitter, Netzpolitik,
HRR-Strafrecht), der beruflich als Richter am Landgericht Berlin
tätig ist und privat u.a. als Autor
auch für Netzpolitik schreibt. Wir bedanken uns
für seinen Besuch und die sehr verständlichen Erläuterungen, die
sich jeder Journalist und Blogger anhören sollte, bevor er mit
Whistleblowern in Kontakt tritt oder Leaks, bzw. Hacks
veröffentlichen möchte.

Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über
Themenvorschläge an @RBL_rfm.

Inhalte des Podcasts:

00:02:40 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Ulf Buermeyer

00:04:02 – Hintergründe zum #Landesverrat
von Netzpolitik.org (§ 94 StGB).

00:18:20 – Was ist Whistleblowing
(Beispiele) juristisch betrachtet und wo ist es geregelt ?

00:29:00 – Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs.1 S.2 GG), der
Quellenschutz und warum berufsmäßige Journalisten bevorzugt
werden (§ 53 Abs.1 Nr.5 StPO, § 353b Abs.3a StGB).

00:48:45 – Verdachtsberichterstattung, Disclaimer und das
Laienprivileg.

00:56:00 – Aus Hacks und Straftaten gewonnene Informationen
und der Entwurf eines „Anti-Whistleblowing-Paragaphen“ §202d
StGB-E.

01:13:00 – Informantenschutz in den USA.

01:18:30 – Wie verhält man sich als Whistleblower am
besten?

Erwähnte Fälle und Links zur Folge

Das Wattestäbchenphantom, Tobias Maier in Science
Blogs 2009

EGMR: Die gekündigte Arbeitnehmerin (EGMR, 21.07.2011 –
28274/08)

Die Spiegelaffäre 1962

Cicero-Urteil (BVerfG, 27.02.2007 – 1 BvR 538/06, 1 BvR
2045/06)

Die tollste Form des Journalismus – Hosen voll schon vor dem
Shitstorm: Der Blogwart lässt die Politik erzittern, Berthold
Kohler, FAZ 2015

Entscheidung zum Laienprivileg (BVerfG, 09.10.1991 – 1 BvR
1555/88 „Bayer-Aktionäre“)

Haftung eines Forenbetreibers (OLG Köln, 22.11.2011 – 15 U
91/11)

Interne Mails bekräftigen Abzock-Verdacht gegen
Dating-Plattform Lovoo, Holger Bleich, Ronald Eikenberg, c`t
Magazin 2015

Überwachungssoftware: Aus Hacking Team wurde Hacked
Team, Detlef Borchers, heise Security 2015

„Bild“ durfte aus privater Politiker-Korrespondenz zitieren
(BGH, 30.09.2014 – VI ZR 490/12

Warum der Vorschlag zur Strafbarkeit der „Datenhehlerei“ die
Pressefreiheit gefährdet (Update), @vieuxrenard,
Netzpolitik.org 2015

Barret Brown – Journalist muss für Anonymous-Hack büßen, Eike
Kühl, Zeit Online 2015

Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und
Blogger , Thomas Schwenke, Upload Magazin

Branzburg v. Hayes, 408 U.S. 665 (1972)

Landesverrat? Soll er doch gegen uns alle ermitteln!, Markus
Grill, Correct!v 2015

Auf Wallraffs Spuren: Was dürfen Whistleblower? (Update),
Stephan Dirks, Social Media Recht Blog 2015

#Landesverrat: Warum der Vorwurf rechtlich nicht zu halten
ist, @vieuxrenard, Netzpolitik.org 2015

Ein Abgrund von Landesverrat, Thomas Fischer Zeit Online 2015

Sind Blogger Laien oder Profis?, Teresa Dretzki, Recht am
Bild 2012

Rekonstruktion der Netzpolitik-Affäre: Int­rigen, Kon­f­likte
und Gefühle, Dr. Christian Rath, Legal Tribune Online 2015

Geheimhalten oder Leaken?, Breitband Deutschlandradio
Kultur (Gäste Daniel Lücking, Marta Orosz Marta Orosz und
Ulf Buermeyer) 2015

Folge 10: Liebes- und andere Briefgeheimnisse

Zur Ergänzung der heutigen Folge, empfehlen wir die Folge 10,
in der es um die beliebte Frage, ob und in welchem Umfang
Abmahnungen und E-Mails im Internet veröffentlicht werden dürfen,
ging. Vollständige Beschreibung

Themenvorschläge, Anregungen, Kritiken, aber auch
Komplimente sind in den Beiträgen zu den Folgen oder per
Twitter sehr willkommen: @RBL_rfm
(Podcast-Account), @monoxyd (Marcus Richter),
@thsch (Thomas Schwenke).

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Rechtsbelehrung Folge 28 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf
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