AirBnB, Uber & Co: Was bringt die Shareconomy? – Rechtsbelehrung Folge 34 (Jura-Podcast)
"Sharing is caring" lautet ein englisches Sprichwort, das auf die
gesellschaftlichen Vorzüge des Teilens hinweist. Aber trifft es
noch auf die Sharing Economy zu? Oder gilt die Fürsorge der
Anbieter von Sharing-Plattformen doch eher der Gewinnerzielung...
1 Stunde 14 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 9 Jahren
Quellen Beitragsgrafik: Vordergrund von
Manniac; Hintergrund Grundlage von tommypjr unter
CC-BY
In dieser Folge widmen uns der Share Economy und stellen fest,
dass die Wirklichkeit sich wieder einmal schneller entwickelt als
das Recht. Während das Gesetz die private
Nachbarschaftshilfe, Genossenschaften oder Unternehmensangebote
gut abdecken kann, kommt es mit dem Mischwesen der Share
Economy nicht gut zurecht.
Hinweis zu Begrifflichkeiten: Es existiert keine
einheitliche Definition von Share Economy (auch als
Shareconomy, Collaborative Economy oder Kollaborativer
Konsum bezeichnet, s. Wikipedia). Wir verstehen darunter
Plattformen, wie z.B. Airbnb (Wohnraum) oder Uber
(Fahrdienste), die ihren Nutzern gegen eine Provision die
Möglichkeit bieten, in einen Leistungsaustausch zu treten.
Anders als bei der Nachbarschaftshilfe, ist die Share Economy
nicht lediglich ein Tauschsystem unter Gleichen.
Vielmehr werden die Tauschleistungen durch Unternehmen
vermittelt, die häufig an Profiten und einer engmaschigen der
Kontrolle von Teilnehmern interessiert sind. Zudem geraten
die Teilnehmer oft ungewollt und unbewusst in eine
Unternehmer-Rolle, obwohl ihre Stellung bei genauer
Betrachtung eher Verbrauchern oder Arbeitnehmern entspricht.
Zu Gast: Miika Blinn
Es ist also wieder mal alles rechtlich nicht so einfach. Daher
sind wir Herrn Miika Blinn (Twitter) für
seine Unterstützung als Gast dieser Folge sehr dankbar. Als
Ökonom und Referent beim Team Digitales und
Medien der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
(vzbv) unterstützte er uns vor allem mit sozial-wirtschaftlichen
Einblicken in die Share Economy. Danke sehr und wir wünschen
viel Spaß beim Zuhören!
Themenvorschläge, Anregungen, Kritiken, aber auch
Komplimente sind in den Beiträgen zu den Folgen oder per
Twitter sehr willkommen: @RBL_rfm
(Podcast-Account), @monoxyd (Marcus Richter),
@thsch (Thomas Schwenke).
P.S. Recht mit Pombel, dem JuraPinguin gibt es bei Snapchat
(@thschwenke)
Inhalte des Podcasts:
00:00:00 – Hausmeisterei, Vegimite, Kritik an
Tortendiagrammen und wir rendern wieder ein bisschen
00:03:55 – Vorstellung unseres Gastes Dipl.Ökonom
Miika Blinn, vom vzbv e.V.
00:05:00 – Was ist die Shareconomy? Welche Arten
von Verträgen werden geschlossen? Als Beispiele dienen uns Airbnb
und Uber.
00:08:00 – Sharingeconomy und Verbraucherschutz
00:10:30 – Wann wird der Verbraucher zum
Geschäftsmann?
00:15:30 – Von der noblen Grundidee des Teilens bis
zur maximalen Ausbeutung des Kapitals im Sharing 2.0 durch die
Plattformen.
00:22:00 – Die Rolle der Plattformanbieter und sind
Reputationssysteme alleine Alternative zum Verbraucherschutz
durch staatliche Regulierung oder wird auf diese Art und Weise
die Menschenwürde verletzt?
00:29:30 – Sind Dienstleister auf
Sharingplattformen lediglich getarnte Arbeitnehmer?
00:33:00 – Welche Ansprüche bestehen gegen die
Plattformanbieter. Oder sind sie haftungsbefreit?
00:38:00 – Wie ist der vzbv e.V. in der Sharing
Economy engagiert?
00:40:00 – Wird auch der Beschäftigtendatenschutz
unterlaufen? Und ist es eine Schwarzarbeitsökonomie oder werden
neue Steuerquellen erschlossen?
00:45:00 – Wer sind die Leidtragenden der Disruption und
wer sollten sie sein?
00:56:00 – Aus dem Blickwinkel des
Verbraucherschützers und des Juristen: Ist die Sharing Economy
eine positive oder eine negative Entwicklung? (und warum die
Airbnb zur Wohnungskündigung führen kann)
01:02:00 – Wie kann sich die Sharing Economy auf
die Gesellschaft auswirken? Totale Dommodifizierung oder Vorteile
für das Gemeinwohl durch optimale Ressourcennutzung? Und ist die
juristische Analogie auf Gesellschaftsverträge anwendbar?
Angesprochene Fälle, Gesetze und Urteile:
Teilen. Haben. Teilhaben. Verbraucher in der Sharing Ecomomy
– Positionspapiere und weitere Informationen des vzbv zur share
Economy
Ausbeutung in der Sharing Economy: Die wunderbare neue Welt
des Lohndumpings von Daniel Hawiger bei netzpolitik.org
Angestellte bei Airbnb und Uber: „Diese Jobs schaffen ein
neues Prekariat bei SPON
Gig Economy: Schöne neue Arbeitswelt von Johannes
Kuhn in der Süddeutschen.de
Uber and Lyft’s big new lie: Their excuse for avoiding
regulation is finally falling apart von Steven Hill in SALON
Uber, Airbnb & Co. : Der Fünf-Sterne-Kapitalismus
von Christian Stöcker in SPON
Wimdu : „Meine Wohnung wurde zerstört“ in Zeit Online
Teilen nach Regeln von Silke Kersting im Handelsblatt
San Francisco legalisiert Airbnb bei Zeit Online
Verbot der ungenehmigten Untermiete: „§ 540 BGB
Gebrauchsüberlassung an Dritte“
Vermietung der Wohnung durch den Mieter über airbnb an
Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung (LG Berlin,
03.02.2015 – 67 T 29/15)
Berliner Zweckentfremdungsverbot
Bußgelder ab Mai: Berlin schränkt Airbnb-Vermietungen radikal
ein bei SPON
AIRBNB vs. BERLIN Was sagen die Daten? bei Airbnbvsberlin.de
Uber Black: Auch Luxusbeförderungsvermittlung
verboten bei LTO
Urteile gegen Uber: VG Berlin, 26.09.2014 – 11 L 353.1;
VG Hamburg, 27.08.2014 – 5 E 3534/14; LG Frankfurt/Main,
25.08.2014 – 2-03 O 329/14.
Zulässigkeit der Mietfahrzentrale: BVerfG, 07.04.1964 –
1 BvL 12/63
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt: BGH, 01.08.2013 – VII
ZR 6/13
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Rechtsbelehrung Folge 34 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf
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