Hatespeech – Rechtsbelehrung Folge 35 (Jura-Podcast)
Was ist Hatespeech, wann ist es verboten und wie können wir uns
gegen Beleidigungen und Volksverhetzung im Netz wehren? All diese
Fragen beantworten wir gemeinsam mit unserem Gast Joerg Heidrich,
Rechtsanwalt und Justiziar beim Heise Verlag.
1 Stunde 27 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 9 Jahren
Hatespeech, bzw. Hassrede beherrschen weiterhin die Diskussion um
die Diskussionskultur im Netz. Insbesondere stehen soziale
Netzwerke wie Facebook im Verdacht, zur Verbreitung von
hasserfüllten Parolen und Unwahrheiten beizutragen.
Wir haben uns daher dem Thema gewidmet und möchten die
rechtlichen Aspekte von Hatespeech beleuchten. Dazu haben
wir Joerg Heidrich (Twitter), Rechtsanwalt und Justiziar der
Heise Verlages als Experten eingeladen. Er unterstützt uns
mit seiner Erfahrung als rechtlicher Begleiter des für
seine direkte Diskussionskultur
berühmt-berüchtigten Heise-Forums. Wir erfahren unter
anderem, warum Trolle zwar nerven können, aber viel angenehmer
als Hater sind.
Zu Gast: Rechtsanwalt und Justiziar Joerg Heidrich
Achtung: Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass diese Folge Beispiele für Hatespeech enthält, die
verstören oder zumindest unangenehm wirken können.
Inhalte des Podcasts:
00:00:00 – Hausmeisterei, Neue Website Rechtsbelehrung.com,
Rechtsbelehrung bei der bei Voicerepublic, Thomas-hat-recht.de
(angesprochenes Video), Pombel der Jurapinguin bei Snapchat,
re:publica Sessions von Marcus und Thomas, Verweis auf die Folge
zur Schleichwerbung.
00:06:20 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt und
Justiziar (Head of Legal) des Heise Verlages Joerg Heidrich
(seine re:publica Session).
00:09:30 – Zur Geschichte des Heise-forums und Unterschiede
zwischen Trollen (mit Hommage) und Hassrede.
00:14:15 – Definition von Hatespeech, Ehrverletzungsdelikten,
Beleidigung und die Kollektivbeleidigung.
00:18:00 – Was ist eine Volksverhetzung?
00:29:00 – Bildpranger
00:31:00 – Bedrohung anderer Personen
00:32:00 – Auch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut!
00:33:00 – Geldstrafen und Freiheitsstrafen
00:37:00 – Welche Rolle spielt Facebook? Gelten geschlossene
Profile als öffentlich?
00:43:30 – Wer ist für rechtswidrige Nutzerbeiträge
verantwortlich? Machen sich Facebook-Mitarbeiter strafbar?
00:45:30 – Wie weit reicht das Haftungsprivileg für
Plattformanbieter und warum ist es manchmal besser keine Kenntnis
von Rechtsverstößen zu haben
00:55:00 – Das „Virtuelle“ Hausrecht der Plattformbetreiber
und warum Nutzungsbedingungen bei dessen Durchsetzung helfen.
01:03:00 – Die Task Force gegen Hatespeech und die Bedenken
gegen ihre Förderung durch den Staat.
01:01:11 – Was ist von dem Argument des „Counter Speech“ zu
halten?
01:16:00 – Meldung, Strafantrag, Strafanzeige oder
zivilrechtliche Klage – wie sollte man Hassrede am besten und
sichersten anzeigen oder gegen sie vorgehen?
Angesprochene Fälle, Gesetze und Urteile:
Massenabmahner nehmen Fluechtlinge ins Visier bei heise.de
„Pranger der Schande“ doch rechtswidrig bei der LTO zu OLG
München (Urt. v. 17.03.2016, Az. 29 U 368/16)
Zur Person des Günter Freiherr von Gravenreuth
OLG München, 26.06.2007 – 18 U 2067/07 zur Verknüpfung
von privaten Aufnahmen mit berufsbezogenen Berichten
AG Hamburg, 11.09.2012 – 18b C 389/11 zur Aufnahme eines
Anwalts in eine Mailingliste
LG München I, 25.10.2006 – 30 O 11973/05 zum Hausrecht des
Forenbetreibers
ING-DiBa, Veganer und die Grenzen des Hausrechts auf
Facebook-Fanseiten von Thomas Schwenke
Das virtuelle Hausrecht des Betreibers eines Webportals von
der IT-Recht Kanzlei
Kommentar: Facebooks Symbolpolitik gegen Hatespeech – Kritik
von Holger Bleich bei heise.de
Außerhalb der Gesetze: Die unheimliche „Task Force“ des Heiko
Maas – Kritik von Vera Lengsfeld
Facebook : Gericht verbietet Hasskommentare gegen Dunja
Hayali in der Zeit Online
Online-Hotline von jugendschutz.net
Online Strafanzeige (Liste mit Weiterleitung zu zuständigen
Polizeiwebsites)
Justicar – Erläuterung des Berufsbildes
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