Abmahnbeantworter – Rechtsbelehrung Folge 41 (Jura-Podcast)
Ist der Abmahnbeantworter eine Hilfe bei Abmahnungen wegen
Filesharings oder lediglich eine politische Geste? Darüber sprechen
wir mit Rechtsanwältin Beata Hubrig und Rechtsanwalt Niklas Plutte.
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 9 Jahren
Der Abmahnbeantworter ist ein Werkzeug, mit dem Antworten auf
Filesharing-Abmahnung erstellt werden können. Dadurch soll
unberechtigt Abgemahnten die Gegenwehr erleichtert werden.
Veröffentlicht wurde der Abmahnbeantworter
vom Förderverein freie Netze (Freifunk) und dem Chaos
Computer Club (CCC).
Auf der Seite der Anwaltschaft ist der Abmahnbeantworter zum Teil
sehr ablehnend aufgenommen worden. Bemängelt wurde u.a., dass den
Abgemahnten mit dem Antwortschreiben kaum geholfen werde und sie
sich sogar schaden können.
Diese Kontroverse war für uns ein Anlass, uns nicht nur den
Abmahnbeantworter anzuschauen, sondern über den aktuellen Stand
bei Filesharing-Abmahnungen zu sprechen. Dazu haben wir die
Rechtsanwältin Beata Hubrig (Twitter) eingeladen, die u.a.
abgemahnte Freifunker vertritt und an dem Abmahnbeantworter
maßgeblich mitgewirkt hat.
Eine eher kritische Ansicht vertritt Rechtsanwalt Niklas
Plutte (Twitter, Podcast), der selbst Mandanten in
Filesharing-Fällen vertritt. Nach seiner Ansicht ist jeder Fall
anders und die Verteidigung von Abmahnungen kann nicht effektiv
von einem Onlinegenerator übernommen werden.
Wir bedanken uns bei unseren Gästen für eine kompetente, aber
auch kontroverse Diskussion. Wir wissen nun um das politische
Signal des Abmahnbeantworters, seine Möglichkeiten, aber auch
Grenzen, die sich aus der komplizierten Rechtslage ergeben.
Hinweis: Ihr könnt mit Beata Hubrig über
den Abmahnbeantworter auch auf dem 33. Congress des Chaos
Computer Clubs im Rahmen des Talks „Kampf dem Abmahnunwesen„, am
27. Dezember 2016 um 16:30, diskutieren.
00:00:00 – Vorstellung der Gäste und des Themas
00:06:30 – Filesharing, IP-Adressen als
Identifizierungsmerkmal und die Funktion von Abmahnungen.
00:10:00 – Wie funktioniert die „Abmahnindustrie“, warum hat
sie einen schlechten Ruf und was kostet die Verteidigung gegen
Abmahnungen.
00:14:00 – Entmündigung mit Textbausteinen und die Frage, ob
nicht jeder Mensch Abmahnungen auch ohne Jurastudium verstehen
müsste.
00:26:00 – Warum haftet der Anschlussinhaber für
Rechtsverstöße, die er nicht begangen hat?
00:39:00 – Unterlassungserklärung, deren Modifizierung und
mögliche Folgen in der Zukunft?
00:41:50 – „Mc Fadden vs Sony“ und unsinnige Pflichten zur
Nutzeridentifizierung.
01:02:00 – Störerhaftung und die sekundäre Beweislast.
01:16:00 – Abmahnbeantworter, seine Funktionen, Möglichkeiten
und Ziele.
01:30:00 – Kritik am Abmahnbeantworter und mögliche negative
Folgen für die Nutzer.
01:54:00 – Abmahnbeantworter als ein politisches
Statement
Erwähnte Folgen
Videobeoüberwachung von Arbeitnehmern – Folge 12
Freies WLAN & Störerhaftung – Folge 23
Weiterführende Links
Der Abmahnbeantworter
FAQ des Abmahnbeantworters
Der Abmahnbeantworter: Selbstverteidigungshilfe gegen
unberechtigte Abmahnung – Pressemitteilung des CCC
Warum ein Abmahnbeantworter, der Antwortschreiben generiert?
– Interview mit Beata Hubrig bei Netzpolitik.org
Störerhaftung und Abmahnungen: „Wir haben ein Problem mit der
Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte“ –
Interview mit Beata Hubrig bei Netzpolitik.org
Abmahnbeantworter: Anwälte sehen noch Mängel an
Briefgenerator – Rechtsanwalt Niklas Plutte im Interview bei
iRIGHTS.info
Social Media News Podcast mit Felix Beilharz und
Rechtsanwalt Niklas Plutte
Abmahnbeantworter des CCC – leider nicht zu empfehlen –
Kritik von Rechtsanwalt Markus Kompa
Risiko Störerhaftung: Symptom eines kaputten
Urheberrechts bei iRIGHTS.info
Zum Wochenende: Die Abmahnwellenvorhersage –
Rechtsanwalt Stephan Dircks erklärt das Geschäft mit
Massen-Abmahnungen
Angesprochene Quellen, Fälle, Gesetze und Urteile:
EuGH, 15.09.2016 – C-484/14 („Mc Fadden vs Sony Music“) –
EuGH zur Störerhaftung des Betreibers eines offenen
WLAN-Netzes.
BGH, 06.10.2016 – I ZR 154/15 – Sekundäre Darlegungslast und
keine Pflicht des Anschlussinhabers, den Täter zu ermitteln.
Der Beitrag Abmahnbeantworter – Rechtsbelehrung Folge 41
(Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Weitere Episoden
1 Stunde 21 Minuten
vor 1 Monat
1 Stunde 33 Minuten
vor 1 Monat
1 Stunde 15 Minuten
vor 2 Monaten
1 Stunde 4 Minuten
vor 3 Monaten
1 Stunde 44 Minuten
vor 4 Monaten
In Podcasts werben
Kommentare (0)