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Datenschutz: Wie viel Bevormundung braucht der User? – Rechtsbelehrung Folge 64

Datenschutz: Wie viel Bevormundung braucht der User? – Rechtsbelehrung Folge 64

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Mit jedem Datenschutzskandal, gehackten Konten oder Doxing mit
privaten Dokumenten kommt immer dieselbe Debatte um die
Verantwortlichkeit für diese Vorfälle auf.

Während die einen den Opfern vorwerfen nicht selbst genug
vorgesorgt zu haben, rufen andere nach verstärkter staatlicher
Regulierung und Verpflichtung der Plattformanbieter auf höhere
Sicherheitsstandards.

Dieser Diskussion schließen wir uns an und beleuchten, welche
Verantwortung die beteiligten Parteien (d.h., Nutzer,
Plattformanbieter, der Staat) schon nach dem heutigen Recht
tragen und wo strenge Vorschriften vielleicht sinnvoll wären.

Dabei merken wir nicht nur, dass Metaphern von „abgeschlossenen
Türen“ im Digitalbereich kritisch zu betrachten sind. Das schon
weil man mit eigenen Sachen sorgloser umgehen darf, als auf den
Datenschutz zu verzichten.

Unterstützt werden wir von unserem Gast, Dr. Malte Engeler
(Betreiber des Technikblogs deathmetalmods.de und der
Mastodon-Instanz legal.social), derzeit als Richter am
Verwaltungsgericht Schleswig tätig und zuvor als
stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig
Holstein. Twitter Privat, Twitter Deathmetalmods, Mastodon:
legal.social/@malteengeler.

Als Gast freuen wir uns erneut, den für seine pragmatischen
Ansichten zum Datenschutz bekannten Dr. Malte Engeler begrüßen zu
dürfen. Er erläutert, unter anderem, warum schon die Frage was
der Datenschutz schützt, gar nicht so einfach zu beantworten ist.

Zudem hat Dr. Engeler seine Ankündigung vom letzten Besuch in der
Folge Nr. 60 („Mastodon und Haftung für dezentrale Netzwerke„)
umgesetzt und ist Mitbetreiber der Mastodon-Instanz legal.social.
Dazu berichtet er, wie er unsere theoretisch besprochenen
Anforderungen in der Praxis umgesetzt hat.

Auch die Rechtsbelehrung ist bei legal.social mit einem Account
vertreten: rechtsbelehrung@legal.social

Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung und wünschen ein angenehmes und
rechtlich-metaeskes Hörvergnügen

Shownotes

00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Malte Engeler und des
„Adventskalender-Hacks“ als Auslöser für unser Thema.

00:07:00 – Stellt es eine strafbare Datenhehlerei (§ 202d
StGB) dar, öffentlich verfügbare Daten zusammenzutragen und zu
teilen oder gar zu verlinken?

00:13:00 – Nerdeliten vs. Victim-Blaming – Wer haften für
gehackte Plattformen?

00:17:00 – Müssen Plattformen eine
Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten?

00:30:00 – Tragen Nutzer ein Mitverschulden, wenn sie
Plattformen trotz möglicher Gefahren nutzen und bestehen
besondere Pflichten für Politiker?

00:40:00 – Gute Metapher, schlechte Metapher – Ist digitaler
Datenschutz so einfach, wie die eigenen Haustür abzuschließen?

00:46:00 – Ist etwa der Staat für die Sicherheit der Nutzer
verantwortlich?

00:51:00 – Was machen das Bundesamt für
Informationssicherheit (BSI) sowie die Zentrale Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITis) und sind
Bundestagsabgeordnete so wichtig wie Stromnetze?

00:55:00 – „Was zum Geier schützt der Datenschutz“ und müssen
die Menschen vor sich selbst geschützt werden?

01:00:00 – Helfen Einwilligungen und Cookie-Banner dem
Datenschutz weiter oder nur digitalen Eliten?

01:15:00 – Wird die e-Privacy-Verordnung eine Wende für den
Online-Datenschutz mit sich bringen?

00:16:45 – Brauchen wir ein Recht auf Hackbacks und was ist
damit überhaupt gemeint?

01:23:00 – Was ist die Privatsphäre und wo liegt ihr
Unterschied zum Datenschutz?

00:26:30 – Die Hausmeisterei mit Vorstellung der
Mastodon-Instanz „legal.social“ und unseren Erfahrungen mit
Account-Hacks.

Erwähnte Folgen

Ja zur Vorratsdatenspeicherung – Folge 25

WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Folge 47 mit
unserem Gast Dr. Malte Engeler.

„Virtuelles“ Hausrecht – Folge 59 mit Ausführungen zu
Hausordnungen.

Mastodon und Haftung für dezentrale Netzwerke –
Rechtsbelehrung Folge 60 mit unserem Gast Dr. Malte Engeler.

Weiterführende Links

„Politiker- und Promi-Hack: Ehemaliges Twitter-Konto eines
YouTubers missbrauch“ bei heise Online.

Stand der Technik im Art. 32 DSGVO und § 13 Abs. 7 TMG.

Das Kopplungsverbot im Art. 7 Abs. 4 DSGVO

legal.social

Der Beitrag Datenschutz: Wie viel Bevormundung braucht der User?
– Rechtsbelehrung Folge 64 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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