Einwilligung, Cookies und Öl – Rechtsbelehrung Folge 69

Einwilligung, Cookies und Öl – Rechtsbelehrung Folge 69

Ist die vom EuGH geforderte Einwilligung in den Einsatz von Marketing-Cookies eine zeitgemäße Lösung? Oder dient die Einwilligungspflicht nur Großkonzernen und bringt Nutzern, bis auf eine tägliche Cookie-Banner-Klickorgie nichts? Unser Gast Dr.
1 Stunde 38 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren

Die Datenschutzbehörden bejubelten die Entscheidung des EuGH
(1.10.2019 – C-673/17 “planet49”), dass Marketing-Cookies nur
noch mit einer informierten Einwilligung der Nutzer eingesetzt
werden müssen.


Unser Gast Dr. Malte Engeler sieht jedoch keinen Grund zum
Feiern. Nach seiner Ansicht funktioniert eine Einwilligung in der
schnelllebigen Onlinewelt nicht mehr. Keiner liest die vielen
Cookie-Opt-In-Banner und erst Recht nicht die geforderten
Detailinformationen.


Unterstützt werden wir von unserem Gast, Dr. Malte Engeler
(Betreiber des Technikblogs deathmetalmods.de und der
Mastodon-Instanz legal.social), derzeit als Richter am
Verwaltungsgericht Schleswig tätig und zuvor als
stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig
Holstein. Twitter Privat, Twitter Deathmetalmods, Mastodon:
legal.social/@malteengeler.


Stattdessen klicken die Nutzer die Banner so schnell es geht weg.
Das führt nur zu zwei möglichen Ergebnissen. Entweder werden sich
Marketingunternehmen noch mehr Rechte zur Verarbeitung der Daten
der Nutzer als bisher einholen.


Alternativ werden die Banner so gestaltet werden müssen, dass der
schnellste Klick die Cookies ablehnt. Das käme wiederum einem
Verbot des Austauschs von Daten gegen kostenlose Inhalte gleich.
Unabhängig von dem Ergebnis, wird in jedem Fall wird die Dichte
der Cookie-Banner nicht abnehmen.


Aus diesen Gründen schlägt Dr. Engeler vor, den Einsatz von
Cookies zu Onlinemarketingzwecken in einem gewissen Grad per
Gesetz zu erlauben. Gleichzeitig werden darüber hinausgehende
Einwilligungen verboten. Dadurch wären Cookie-Banner nicht
notwendig sowie die Interessen der Onlinemarketer und der Nutzer
in Einklang gebracht.


Dieses Konzept bleibt jedoch nicht ohne Kritik, die auch seitens
der Gastgeber von zwei unterschiedlichen Seiten vorgebracht wird.
Während Herr Richter generell Bedenken gegen die Bildung von
Nutzerprofilen zu Werbezwecken äußert, möchte Dr. Schwenke nicht
auf die Einwilligung verzichten. Seines Erachtens schützt diese
nicht nur die Privatsphäre der Nutzer, sondern auch die Daten als
Vermögenswerte. Auf die Einwilligung zu verzichten, käme seiner
Ansicht nach einem Eingriff in die Vermögenswerte der Nutzer
gleich.


Wir sind gespannt, wessen Ansicht Sie mehr überzeugt. In jedem
Fall danken wir unserem Gast für die sehr spannende Diskussion
und wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören!
Shownotes

00:03:45 – Was ist eine Einwilligung?

09:30:00 – Wann ist eine Einwilligung wirksam?

15:45:00 – Wird per Cookie-Banner eine wirksame Einwilligung
erteilt?

20:30:00 – Was hat der EuGH zu Cookie-Bannern entschieden und
welche Cookies sind von der Einwilligungspflicht ausgenommen?

32:20:00 – Hat der EuGH dem Datenschutz mit dem Urteil einen
Gefallen getan? Oder dient die Einwilligung etwa gar nicht den
Nutzern?

41:55:00 – Sind technische Verfahren, wie „Do Not Track“ oder
Einwilligungsmanager eine zukunftsfähige Lösung?

46:00:00 – Führt das Angebot von Cookie-freien
Onlineangeboten gegen Entgelt zu einem Datenschutz für
Vermögende?

00:48:30 – Wäre eine gesetzliche Erlaubnis für den Einsatz
von Cookies im Onlinemarketing eine für alle gerechte Lösung.

00:55:00 – Schützt der Datenschutz mehr, als nur die
Selbstbestimmung der Bürger?

01:17:00 – Wäre eine „Cookie-Steuer“ ein fairer Ausgleich für
ein gesetzlich zulässiges Tracking?

01:20:00 – Ist ein anonymes oder pseudonymes Tracking
überhaupt möglich?

01:28:30 – Wird die e-Privacy VO Änderungen mit sich bringen?

01:33:36 – Hausmeisterei und Gewinnspielverlosung



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69 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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