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Telegram verbieten? – Rechtsbelehrung 103

Telegram verbieten? – Rechtsbelehrung 103

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Der Messenger “Telegram” steht derzeit im Mittelpunkt einer
Diskussion, in der es um die Kontrolle des Meinungsaustausches in
sozialen Medien geht. Über Telegram können Nutzerinnen und Nutzer
weitgehend unbehindert Straftaten in Form von Beleidigungen oder
Todesdrohungen begehen. Denn der laut eigenen Angaben von Dubai
aus agierende Dienst, gibt sich bei der Durchsetzung staatlicher
Maßnahmen oder Erteilung von Auskünften besonders unkooperativ.

Aus diesem Grund überlegen die staatlichen Stellen nicht nur
gegen Telegram selbst, sondern gegen Apple und Google vorgehen.
Beide Unternehmen bieten Telegram zum Download in ihren Appstores
an und wurden daher von der deutschen Innenministerin Faeser als
“Brandbeschleuniger für rechtsextremistische und
Verschwörungstheorien” bezeichnet.

Ob dieses Vorgehen „über die Bande“ zulässig ist und Telegram ein
Medienintermediär und ein soziales Netzwerk, besprechen wir mit
unserem Gast und Experten Dr. Jonas Kahl.

Als Gast begrüßen wir Dr. Jonas Kahl, der als Rechtsanwalt in
der Kanzlei “Spirit Legal” Unternehmen, Internetportale,
Journalisten, Blogger und Fotografen im Medien-, Urheber- und
Wettbewerbsrecht berät (Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn,
Twitter).

Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Eure
Ansichten in den Kommentaren.

Kapitel

00:01:30 – Vorstellung des Gastes und
Einführung in das Thema.

00:04:30 – Probleme bei der Durchsetzung
staatlicher Maßnahmen gegenüber Telegram.

01:12:00 – Anwendung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und die Frage, ob
Telegram ein soziales Netzwerk ist.

00:31:20 – Können Maßnahmen gegen Apple und
Google als Medienintermediäre nach dem Medienstaatsvertrag
(MStV) verhängt werden?

00:51:00 – Welche konkreten Maßnahmen können
ergriffen werden, wird Telegram im Vergleich zu anderen
Messsenegeranbietern ungleich behandelt und ist die
politische Einmischung überhaupt zulässig?

01:05:00 – Wird es mit dem kommenden Gesetz
über digitale Dienste (Digital Services Act (DSA)) der EU
einfacher gegen Telegram vorzugehen?

Leseempfehlungen zum Thema

Regulierung von Telegram: Wo der Gesetzgeber juristisch
ansetzen könnte – von Dr. Jonas Kahl. 

Telegram: Ein Verbot über den Medienstaatsvertrag?  von
Dr. Jonas Kahl und Simon Liepert bei der Legal Tribune Online.

Der Beitrag Telegram verbieten? – Rechtsbelehrung 103 erschien
zuerst auf Rechtsbelehrung.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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