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  4. Beratung für Heilberufe Folge 90: Apothekenwerbung - was ist erlaubt?
Heute sprechen wir mit Marc Nörig, Rechtsanwalt der ETL
Rechtsanwälte und hier Spezialist zum Thema Apothekenrecht. Jedes
Handelsgeschäft sollte und muss auf sich aufmerksam machen, um
seine Dienste anzubieten. Gerade im Apothekenbereich brandet der
Wettbewerb, nicht zuletzt durch die preisaktiven Versandapotheken.
In den letzten Jahren hat sich, aus Sicht der Apotheken, vieles
verbessert und modernisiert. Aber ist jetzt alles möglich?
Apothekenwerbung über Flyer, im Internet und im sonstigen Bereich
ist grundsätzlich erlaubt und allen Zuhörern bekannt. Allerdings
darf die Werbung nicht \"marktschreierisch\" sein. Das kennen Sie
und soweit ist eigentlich alles gut. Aber was müssen Sie auf dem
Flyer mindestens anbringen? Herr Nörig gibt in unserem Interview
Hinweise, wie Sie eine konkrete Produktwerbung und eine sogenannte
Erinnerungswerbung unterscheiden können und was Sie in den
einzelnen Fällen beachten müssen. Wie schätzen Sie Werbemaßnahmen
für den Service einer Apotheke in einer Arztpraxis ein? Dies
geschieht bzw. geschah z.B. durch Werbe-Auslagen oder durch einen
kurzen Clip im Praxisfernsehen. Auch dies ist nicht erlaubt, da
Apotheken § 11 Apothekengesetz zu beachten haben und dürfen damit
die Zuführung von Patienten nicht zu ihren Gunsten beeinflussen.
Auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Anderes Beispiel: Wenn Sie
z.B. eine Rezeptsammelstelle ohne Genehmigung einrichten wollen,
lauert auch aus dem Werberecht heraus der nächste Stolperstein.
Diese Maßnahme wird u.a. als unzulässige Werbung angesehen. Viele
Apotheker/innen haben noch die Bagatellgrenze von € 1,00 im
rx-Bereich zur Abgabe von Zugaben oder Ermäßigungen im Kopf. Seit
dem Jahr 2013 ist diese Grenze gefallen und es gilt im rx-Bereich
ein Verbot der Vergünstigung. Apothekenwerbung ist trotz
Liberalisierung ein weites Feld. Herr Nörig hat viele Beispiele
mitgebracht. Freuen Sie sich auf unser Interview. Bei weiterem
Interersse am Thema Apothekenrecht können Sie sich hier über Herrn
Nörig informieren:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/anwaelte/koeln/marc-noerig-AmL2ZwV-ZGR0AmH3
Wie immer wünsche ich Ihnen gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge
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