Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Die aktuelle Entscheidung des BAG
7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.9.2022
(Aktenzeichen 1 ABR 22/21) festgehalten, dass Arbeitgeber
gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer
zu erfassen. Ein Mitbestimmungsrecht besteht damit nur für das
»Wie« (Gestaltung der Arbeitszeiterfassung), nicht aber für das
»Ob« (Einführung der Arbeitszeiterfassung).

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