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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Personalrat bestimmt mit beim Aufstellen des Urlaubsplans. Was
darunter zu verstehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher
sehr eng ausgelegt und die Möglichkeiten des Personalrats stark
eingeschränkt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige
Rechtsprechung geändert.
darunter zu verstehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher
sehr eng ausgelegt und die Möglichkeiten des Personalrats stark
eingeschränkt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige
Rechtsprechung geändert.
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