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vor 3 Jahren
Das VG Frankfurt hat kürzlich entschieden: Die
Personalratsmitglieder sind von ihrer Arbeit zu entlasten, damit
sie ihre Personalratsaufgaben bewältigen können. Eine
Arbeitsverdichtung, also das Bewältigen des bisherigen
Arbeitsvolumens in geringerer Zeit, ist nicht hinnehmbar.
Personalratsmitglieder sind von ihrer Arbeit zu entlasten, damit
sie ihre Personalratsaufgaben bewältigen können. Eine
Arbeitsverdichtung, also das Bewältigen des bisherigen
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