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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Gesetz schützt Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an
die Meldestellen weitergeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz
verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber
Hinweisgebenden.
Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an
die Meldestellen weitergeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz
verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber
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