Arbeitszeiterfassung: Neues zur Mitbestimmung
Arbeitszeiterfassung: Das Initiativrecht der Interessenvertretungen
10 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Neu an der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München:
Personal- und Betriebsräte haben ein vollumfängliches
Initiativrecht bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung.
Damit ist die Wahl der »besten Art der Zeiterfassung« vom
Mitbestimmungsrecht umfasst.
Personal- und Betriebsräte haben ein vollumfängliches
Initiativrecht bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung.
Damit ist die Wahl der »besten Art der Zeiterfassung« vom
Mitbestimmungsrecht umfasst.
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