Arbeitszeiterfassung: Neues zur Mitbestimmung

Arbeitszeiterfassung: Neues zur Mitbestimmung

Arbeitszeiterfassung: Das Initiativrecht der Interessenvertretungen
10 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten
Neu an der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München:
Personal- und Betriebsräte haben ein vollumfängliches
Initiativrecht bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung.
Damit ist die Wahl der »besten Art der Zeiterfassung« vom
Mitbestimmungsrecht umfasst.

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