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Beschreibung
vor 2 Jahren
Zuständig ist immer nur ein Gremium und zwar grundsätzlich der
örtliche Personalrat. Nur wenn in einer beteiligungspflichtigen
Angelegenheit nicht die örtliche Dienststelle, sondern die
übergeordnete Dienststelle entscheidungsbefugt ist, ist auch die
dort gebildete Stufenvertretung zuständig.
örtliche Personalrat. Nur wenn in einer beteiligungspflichtigen
Angelegenheit nicht die örtliche Dienststelle, sondern die
übergeordnete Dienststelle entscheidungsbefugt ist, ist auch die
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