Das Hinweisgeberschutzgesetz: Folge 7

Das Hinweisgeberschutzgesetz: Folge 7

vor 2 Jahren
Wie geht es nach einer Meldung weiter?
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Beschreibung

vor 2 Jahren
Spätestens nach sieben Tagen muss der Hinweisgebende eine
Eingangsbestätigung erhalten – soweit die Meldung nicht anonym
abgegeben wurde. Doch damit ist es nicht getan.
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