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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor kurzem die rechtliche
Möglichkeit der Mitbestimmungspflicht bejaht. Ob tatsächlich ein
Mitbestimmungsrecht vorliegt, ist allerdings nach Maßgabe der
Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.
Möglichkeit der Mitbestimmungspflicht bejaht. Ob tatsächlich ein
Mitbestimmungsrecht vorliegt, ist allerdings nach Maßgabe der
Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.
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