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  4. #09 Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen | Steuerberater Christoph Juhn
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt
stellen | Steuerberater Christoph Juhn".

Jeder Steuerpflichtige kann in Deutschland einen Antrag auf
verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO stellen. Dabei prüft
das Finanzamt den Antrag und die dort zu einem Sachverhalt
geschilderte eigene Rechtsauffassung, bevor das Finanzamt
schriftlich und verbindlich bestätigt, ob diese Rechtsauffassung
zutreffend ist oder vom Finanzamt eine andere Rechtsauffassung
vertreten wird.   Durch einen solchen Antrag auf
verbindliche Auskunft können Sie also eine Bestätigung Ihres
Finanzamts erhalten, wie ein Sachverhalt einzustufen ist.
  Jedoch muss ein Antrag viele Voraussetzungen
erfüllen, um im Nachhinein auch wirksam zu sein. Daher wird ein
solcher Antrag auf verbindliche Auskunft in der Praxis fast immer
von Steuerberatern und Rechtsanwälten gestellt und fast nie vom
Steuerpflichtigen selbst. Das gilt schon allein deshalb, weil von
Seiten der Finanzverwaltung einem fachkundigen Antragsteller viel
mehr zugetraut wird, als dem Steuerpflichtigen selbst.
  Das Video zeigt, wie ein solcher Antrag auf
verbindliche Auskunft idealerweise gestellt wird, welche
Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Inhalte aufgenommen
werden müssen und welche Fristen gelten.

Ihr Direktkontakt:

Telefon: +49 221 999 832-11

E-Mail: Mail@Juhn.com

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.

JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Im Zollhafen 24 50678 Köln

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E-Mail: Mail@Juhn.com

Internet: https://www.Juhn.com
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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