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  3. GmbH Steuerrecht mit Prof. Christoph Juhn Podcast
  4. #10 Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Steuerneutrale Einbringung
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Einzelunternehmen in GmbH umwandeln:
Steuerneutrale Einbringung".

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in ein GmbH nennt sich
Einbringung. In diesem Video erklärt Steuerberater Christoph Juhn
was zivilrechtlich beim Notar zu beachten ist, wie es
steuerrechtlich auch steuerneutral funktioniert, wie der genaue
Ablauf ist und wie dies in der Praxis vollzogen wird.  Bei
der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine
Kapitalgesellschaft gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Eine
Möglichkeit ist es eine GmbH zu gründen und dann in einem
separaten Notartermin, nach der Eintragung der GmbH, durch eine
Sachkapitalerhöhung das Einzelunternehmen einzubringen. Danach
hat sich das Stammkapital der neuen GmbH um den entsprechenden
Wert des Einzelunternehmens erhöht. Diese Variante funktioniert
in der Regel steuerneutral. Zu beachten ist aber, dass die neue
GmbH sieben Jahre nicht verkauft werden darf. Ansonsten würde der
Unternehmenswert des Einzelunternehmens rückwirkend
steuerpflichtig werden. Auch diese Art der Umwandlung kann acht
Monate rückwirkend erfolgen, Stichtag eines jeden Jahres ist also
der 31. August.

Ihr Direktkontakt:

Telefon: +49 221 999 832-11

E-Mail: Mail@Juhn.com

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.

JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Im Zollhafen 24 50678 Köln

Telefon: +49 221 999 832-11

E-Mail: Mail@Juhn.com

Internet: https://www.Juhn.com
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