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  4. #12 Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: Bewertung, Freibeträge, Steuersätze |Steuerberater Christoph Juhn
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: Bewertung,
Freibeträge, Steuersätze |Steuerberater Christoph Juhn".

Bei der Vererbung oder Schenkung von Vermögen fällt
Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an. Beide Steuerarten sind
im gleichen Gesetz geregelt. Christoph Juhn erklärt in diesem
Video wie die Bewertung, die Freibeträge und die drei
verschiedenen Steuerklassen zu Stande kommen. Der erste wichtige
Faktor ist der Wert des Vermögens und der Verwandschaftsgrad der
Person die beschenkt bzw. der vererbt werden soll. Bei
Ehepartnern besteht der größte Freibetrag in Höhe von 500.000,-
EUR. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre genutzt werden. Die
Kanzlei JUHN Partner hat ausgerechnet, dass durch die Nutzung der
Freibeträge bei einer "normalen" Familie mehr als neun Millionen
Euro steuerfrei verschenkt werden können, wenn man die jeweiligen
Freibeträge der Kinder und Enkelkinder geschickt nutzt.
 Zweiter wichtiger Faktor neben des Verwandschaftsgrades ist
die Steuerklasse in die man durch das Erbschaftsteuergesetz und
Schenkungsteuergesetz eingeordnet wird. Diese setzt im Zweifel
die Höhe der Steuer fest. Im Video gibt Christoph Juhn ein
Beispiel und erklärt an diesem die Berechnung der Erbschaft- und
Schenkungsteuer.

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Telefon: +49 221 999 832-11

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
Hand“.

JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Im Zollhafen 24 50678 Köln

Telefon: +49 221 999 832-11

E-Mail: Mail@Juhn.com

Internet: https://www.Juhn.com
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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