#39 Keine Kapitalertragsteuer für Holdinggesellschaften: NV-Bescheinigung § 44a Abs. 5 EStG

#39 Keine Kapitalertragsteuer für Holdinggesellschaften: NV-Bescheinigung § 44a Abs. 5 EStG

7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem
Youtube Video "Keine Kapitalertragsteuer für
Holdinggesellschaften: NV-Bescheinigung § 44a Abs. 5 EStG".


IWenn eine Tochtergesellschaft Gewinne an ihre Muttergesellschaft
ausschüttet, dann führt sie zunächst 25 % als Kapitalertragsteuer
ab. Doch wenn die Muttergesellschaft eine Körperschaft ist, dann
zahlt sie eigentlich nur 0,75 % Körperschaftsteuer darauf. So
erhält sie eine Rückzahlung des überzahlten Betrags. Allerdings
muss sie oft lange auf die Erstattung warten. Daher empfehlen wir
Holdinggesellschaften, einen Antrag für Dauerüberzahler beim
Finanzamt einzureichen.





Den Antrag für Dauerüberzahler finden Sie hier:
https://www.juhn.com/content/uploads/2021/01/Antrag-auf-Nichtveranlagungs-Bescheinigung.pdf





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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.


Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
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