#52 Güterstandsschaukel: Haftungsrisiko, Pflichtteilsanspruch & Anfechtungsfristen steuerfrei minimieren

#52 Güterstandsschaukel: Haftungsrisiko, Pflichtteilsanspruch & Anfechtungsfristen steuerfrei minimieren

7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Wenn Unternehmer einem drohenden Haftungsrisiko in ihr privates
Vermögen vorbeugen möchten, dann können sie einen Teil ihres
Vermögens auf den Ehegatten übertragen. Doch statt dies über eine
Schenkung zu verwirklichen, sollten man dies per
Güterstandsschaukel machen. Der Vorteil dabei ist, dass dadurch
keine Steuer entsteht und die Anfechtungsfrist nur zwei statt
zehn Jahren beträgt. Auch bei der Reduktion eines
Pflichtteilsanspruchs ist die Güterstandsschaukel geeignet


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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.


Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater.
Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im
Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und
Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25
Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er
Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für
Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor
berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent
des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater)
und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge
Finanzbeamte fort.  In der Praxis hat er sich auf die
Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät
hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen,
Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine
Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen
in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die
laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer
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