Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 1: Die wichtigsten Aktionsstränge

Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 1: Die wichtigsten Aktionsstränge

8 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Wenn ein Unternehmen Opfer von Straftaten wird, besteht eine ganze
Reihe von Handlungspflichten und -möglichkeiten. Wichtigste
Grundlage für sämtliche Aktivitäten ist die Sachverhaltsaufklärung,
die sowohl durch interne Untersuchungen als auch unter Umständen
durch behördliche Ermittlungen infolge einer Strafanzeige betrieben
werden kann. Neben der Abschätzung eigener strafrechtlicher
Risiken, sind weitere Optionen zu prüfen. Hierzu gehören
arbeitsrechtliche Maßnahmen, ebenso wie die Sicherung und
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Instrumente wie
Arreste, Schadensersatzklagen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Wichtig ist auch stets im Blick zu haben, ob Anzeigeobliegenheiten
bei Versicherungen einzuhalten sind oder ob steuerliche
Erklärungspflichten erfüllt werden müssen. Diese Folge bildet den
Auftakt zu unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von
Wirtschaftsstraftaten“. Weitere Folgen zu Themen wie Nebenklage,
Adhäsionsverfahren, etc. werden in Kürze folgen.
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