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Als eines der großen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode
will der Gesetzgeber das anwaltliche Berufsrecht neu regeln. Die
entsprechenden Regierungsentwürfe vom 20. Januar 2021 werden
aktuell im Bundestag beraten; eine Entscheidung ist noch vor der
Sommerpause zu erwarten. Eines ist jetzt schon klar: Dem
anwaltlichen Berufsrecht stehen tiefgreifende Veränderungen bevor.
Neben Modernisierungen im Personengesellschaftsrecht und im Bereich
Legal Tech steht die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung – kurz
BRAO – im Zentrum des Gesetzgebungsvorhabens, die u.a. Fragen der
Einführung von Compliance in Rechtsanwaltskanzleien und der
Interessenkollision neu regelt. Gerade in
wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren stellt sich häufig die Frage
nach einer Interessenkollision, insbesondere im Hinblick auf die
Vertretung von Gesellschaftsorganen und Gesellschaft. Der
Gesetzentwurf regelt die anwaltlichen Pflichten zur Vermeidung von
Interessenkollisionen ausführlicher und unter Änderung der
bestehenden Rechtslage. Die Neuregelung ist nicht nur begrifflich
schwer zu fassen und einzugrenzen, sondern bringt auch
Nachweisprobleme mit sich. Jedenfalls dürfte sich der
Prüfungsaufwand für BerufsträgerInnen deutlich erhöhen, sollte der
Regierungsentwurf in seiner aktuellen Fassung Gesetz werden. Dr.
Christian Rosinus bespricht mit Prof. Dr. Volker Römermann Stärken
und Schwächen des Gesetzentwurfs und wie sich die Reform des
Berufsrechts auf die Verteidigungs- und Compliancepraxis auswirken
könnte. Es wird diskutiert, welche Compliance-Maßnahmen der
Gesetzentwurf für Rechtsanwaltskanzleien vorsieht, nachdem sich der
ursprüngliche Vorschlag, einen Compliance Officer zur
verpflichtenden Institution in Rechtsanwaltskanzleien zu machen, in
der aktuellen Entwurfsfassung nicht mehr wiederfindet. Vor dem
Hintergrund des anstehenden Verbandssanktionengesetzes geht es beim
Thema Interessenkollision außerdem um die Zulässigkeit der
Vertretung unter Einsatz sogenannter chinese walls – insbesondere
im Spannungsfeld zwischen interner Untersuchung und
Unternehmensverteidigung. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr.
Volker Römermann, CSP, ist Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann
Rechtsanwälte AG mit Standorten von Hamburg bis Mannheim. Prof.
Römermann gehört zu den renommiertesten Experten im Berufsrecht der
Rechtsanwälte in Deutschland. Darüber hinaus berät Prof. Römermann
zu Fragen des Gesellschafts- und Insolvenzrechts sowie zum
internationalen Wirtschaftsrecht. Er lehrt als Honorarprofessor an
der Humboldt-Universität zu Berlin und ist Autor zahlreicher
Fachbücher und Veröffentlichungen. Am 5. Mai 2021 wird Prof.
Römermann als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages zum Gesetzentwurf „Legal Tech“ ausführlich Stellung
nehmen. Prof. Römermann ist erreichbar unter
volker.roemermann@roemermann.com oder telefonisch unter 0511
326600. Prof. Römermanns Podcast "Römermanns Lounge" finden Sie
unter https://www.podcast.de/podcast/796365/ und überall, wo es
Podcasts gibt. https://rosinus-on-air.com/
https://rosinus-partner.com/
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„Compliance und Berufsrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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