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  4. Das neue Hinweisgeberportal in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat vor Kurzem das bundesweit erste anonyme
Hinweisgeberportal für Finanzämter auf den Weg gebracht. Damit
können BürgerInnen den Finanzbehörden Hinweise über
Steuerverfehlungen Dritter geben – auf Wunsch auch anonym. Die
Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich von dem digitalen
Hinweisgeberportal eine effizientere Verfolgung von
Steuerhinterziehung und einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit,
unter gleichzeitigem Schutz der Anonymität von WhistleblowerInnen.
KritikerInnen sehen Baden-Württemberg mit dem Hinweisgeberportal
auf dem besten Weg, eine „Steuer-Stasi“ einzuführen und alle
steuerzahlenden BürgerInnen unter Generalverdacht zu stellen. Ob
das Hinweisgeberportal in Baden-Württemberg tatsächlich zu einer
steigenden Zahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren führen
wird, bleibt abzuwarten. Auch die Idee einer bundesweiten
Einführung eines entsprechenden Hinweisgeberportals war kürzlich in
der Diskussion, ist über dieses Stadium bisher aber nicht hinaus.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen aus
einer (anonymen) Meldung im Hinweisgeberportal ein
steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren werden kann und welche
Möglichkeiten Betroffenen in diesem Fall zur Verfügung stehen. Hier
geht’s zu Folge #7 – Richtiges Verhalten bei behördlichen
Durchsuchungen:
https://criminal-compliance.podigee.io/7-rosinusonair Hier geht’s
zu Folge #19 – Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht:
https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
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„Das neue Hinweisgeberportal in Baden-Württemberg“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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