U.S. Monitorship - Was die „Bewährungshilfe für Unternehmen“ in der Praxis bedeutet

U.S. Monitorship - Was die „Bewährungshilfe für Unternehmen“ in der Praxis bedeutet

26 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Kommt es zu sanktionierbarem Fehlverhalten oder
Compliance-Vorfällen im Unternehmen, ist die Beauftragung eines
unabhängigen Compliance-Monitors in der U.S.-amerikanischen
Rechtspraxis an der Tagesordnung – häufig als Teil eines sog.
Settlements zwischen U.S. Behörden und Unternehmen. Obwohl
Bemühungen des deutschen Gesetzgebers, ein ähnliches Modell im
deutschen Recht zu implementieren, mit der Abkehr vom
Verbandssanktionengesetz in der vergangenen Legislaturperiode
(vorerst) gescheitert sind, spielt das U.S. Monitorship auch für in
Deutschland ansässige Unternehmen eine wichtige Rolle, z.B. wenn
sich das Unternehmen wegen Verstößen gegen international wirkende
Vorschriften wie den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) strafbar
gemacht hat. Einmal vom Unternehmen beauftragt, hat der
Compliance-Monitor die Aufgabe, die Einhaltung der Verpflichtungen
aus dem Settlement zwischen Behörden und Unternehmen zu überwachen,
die Umsetzung der vereinbarten Compliance-Maßnahmen zu
kontrollieren und durch Empfehlungen – sog. Recommendations – zu
unterstützen. Ziel ist es, die Implementierung eines nachhaltigen
Compliance-Management-Systems zu fördern und auf diesem Weg das
Risiko zukünftiger Compliance-Verstöße zu reduzieren. Obwohl die
Vereinbarung eines Monitorships bereits konzeptionell keinen
Sanktionscharakter haben soll, begegnen Unternehmen dem Monitorship
häufig mit Vorbehalten. Dabei kann ein Monitor als Impulsgeber in
der praktischen Umsetzung echten Mehrwert für das Unternehmen
bringen und die Anordnung des Monitorships zur Compliance-Chance
werden. Dr. Christian Rosinus bespricht mit Nicole Willms, wie ein
U.S. Monitorship in der Praxis funktioniert, was auf betroffene
Unternehmen zukommen kann und wie es gelingt, das Monitorship aktiv
mitzugestalten. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Nicole Willms ist
Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei Pohlmann & Company
in Frankfurt. Seit vielen Jahren berät und unterstützt sie deutsche
und internationale Mandanten bei der Entwicklung, Implementierung
und Überprüfung von Compliance-Management-Systemen und effektiven
Risikomanagement- und Governance-Strukturen. Seit 2016 ist Nicole
Willms regelmäßig als Teil der Führungs- und Prüfungsteams in
verschiedenen U.S. Monitorships, insbesondere für das U.S.
Justizministerium (Department of Justice, DoJ) und die U.S.
Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC), tätig. Sie
erreichen Nicole Willms per E-Mail unter
nwillms@pohlmann-company.com oder telefonisch unter +49 69 260 1171
46. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

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