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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters ist am 29. Juli
2017 in Kraft getreten. Seit dem 1. Dezember 2021 sind
Strafverfolgungsbehörden und zur Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten berufene Behörden verpflichtet, relevante
Rechtsverstöße dem Bundeskartellamt mitzuteilen. Christian Rosinus
erläutert die Funktion des Wettbewerbsregisters und weist auf die
Möglichkeit der Selbstreinigung hin. https://rosinus-on-air.com/
https://rosinus-partner.com/
2017 in Kraft getreten. Seit dem 1. Dezember 2021 sind
Strafverfolgungsbehörden und zur Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten berufene Behörden verpflichtet, relevante
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