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  4. Unsere TOP 3: Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis
Das Team des Criminal Compliance Podcasts grüßt aus der Sommerpause
mit einer Wiederholung der TOP 3 der reichweitenstärksten Folgen
aus zwei Jahren Rosinus on Air. Diese Woche mit Folge #43 auf Platz
2: Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die
Geldwäsche-Compliancepraxis. Geldwäscheprävention ist längst nicht
mehr nur ein Thema für Finanzdienstleister und Versicherungen.
Vorbei sind die Zeiten, in denen der in den neunziger Jahren
eingeführte § 261 StGB ausschließlich als Instrument zur Bekämpfung
von Terrorismus und organisierter Kriminalität diente. Hatte man
diesen Ansatz schon seit Jahren im Wesentlichen aufgegeben, hat nun
der Gesetzgeber mit der jüngsten Gesetzesänderung den sog.
All-Crimes-Ansatz in der Geldwäschebekämpfung eingeschlossen, nach
dem jegliche Straftat als Vortat der Geldwäsche in Betracht kommt.
Die Neuregelung bringt nicht nur Auslegungsschwierigkeiten mit
sich, sondern bedeutet auch im privaten und unternehmerischen
Bereich eine deutliche Erweiterung der Strafbarkeitsrisiken. Dr.
Christian Rosinus spricht mit Prof. Dr. Jens Bülte über
Voraussetzungen und Reichweite des reformierten § 261 StGB sowie
die damit zusammenhängenden Problemkreise der höchst
praxisrelevanten Einziehung von Taterträgen. Ferner wird
diskutiert, was Unternehmen und Berater beim Thema
Geldwäsche-Compliance berücksichtigen müssen. Darüber hinaus geht
es um das Thema der Meldepflicht bei Verdachtsfällen, insbesondere
in Fällen der Vermischung von Tätigkeiten, z.B. bei Internal
Investigations. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte
ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in
Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen
Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er
ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen
Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter
wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
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„Unsere TOP 3: Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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