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  4. Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot
Der EuGH hat sich in einer Entscheidung vom 27. März 2023
(C-365/21) auf Vorlage des OLG Bamberg mit zwei Fragen befasst. Zum
einen hatte der Gerichtshof zu prüfen, ob eine nach Art. 55 SDÜ
erklärte Ausnahme vom Doppelbestrafungsverbot auch eine
Einschränkung des Justizgrundrechts aus Art. 50 der Europäischen
Grundrechtecharta bewirken kann. Der EuGH hat dies bejaht. Die
zweite Vorlagefrage war, ob die Beteiligung an einer kriminellen
Vereinigung nach § 129 StGB die Anwendung der deutschen Ausnahmen
rechtfertigt. Laut dem EuGH sei dies unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Ein Beschuldigter soll in Österreich eine
kriminelle Vereinigung gegründet und ein betrügerisches
Anlagesystem geschaffen haben. Über das Internet soll er unter
anderem in Deutschland Menschen zu Investitionen veranlasst haben,
die er dann veruntreut haben soll. Er wurde deswegen in Österreich
zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dessen Verbüßung kam er
wegen derselben Tat aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus
Deutschland in Haft. Zur Last gelegt wurde ihm die Beteiligung an
einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB. Der Beschuldigte
setzte sich mit Rechtsmitteln gegen den EU-Haftbefehl zur Wehr. Das
zuständige OLG Bamberg erkannte zwei Grundsatzfragen und legte
diese dem EuGH zur Entscheidung vor. Herr Dr. Rosinus ordnet die
Entscheidung des EuGH ein und erklärt, welche Auswirkungen sie
haben könnte. Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=271742&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Zur Folge #128 zum Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren
geht‘s hier: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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