Wechselmodell: Liegt ein Wechselmodell vor, wenn die Eltern das Kind im Verhältnis von 45 % zu 55 % betreuen?

Wechselmodell: Liegt ein Wechselmodell vor, wenn die Eltern das Kind im Verhältnis von 45 % zu 55 % betreuen?

21 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Wie werden Kinder nach der Trennung betreut? Das Wechselmodell
hat sich als alternatives Betreuungsmodell etabliert. Doch liegt
ein Wechselmodell vor, wenn ein Elternteil das Kind zu 45 % der
Zeiten betreut? Die Streitigkeiten gehen oft sehr weit und nehmen
zum Teil sehr harte Züge an.


Warum ist das so?


️ Das Problem ist dabei, dass Sie als Mandanten / Mandantinnen
nicht wissen, was das Wechselmodell ist.


️ Dabei übersehen die Mandanten / Mandantinnen, wann genau ein
Wechselmodell vorliegt. Es geht dabei auch um die zeitliche
Betreuungsquote.


In der neuen Podcastfolge erfahren Sie, welche Auswirkungen eine
Betreuungsquote von 45 % / 55 % hat. Je nach Einordnung hat das
Wechselomodell weitreichende Auswirkungen!


Wenn Sie mehr wissen wollen, dann kommen Sie in meine
Facebook-Gruppe (Familienrecht neue Wege gehen).
Stellen Sie dort Ihre Fragen oder sprechen Sie mich direkt an.


Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!


Fachanwalt für Familienrecht


Rechtsanwalt Klaus Wille


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