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Aktuell ist eine Reform des Personengesellschaftsrechts geplant. Es
geht um den sog. Mauracher Entwurf, der vor allem das gesetzliche
Leitbild der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Richtung einer auf
gewisse Dauer ausgerichteten rechtsfähigen Personengesellschaft
modernisieren soll. Hinzu kommt: Nach der Sommerpause will der
Steuergesetzgeber ein Optionsmodell einführen, wonach sich
Personengesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft
besteuern lassen können. Doch was bedeutet das? Wir haben beim
Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer Herrn Prof. Dr. Ulrich Prinz
nachgefragt: Gibt es einen Reformbedarf bei der deutschen
Mitunternehmerbesteuerung und was halten Sie von dem in Planung
befindlichen Optionsmodell? Was würde die Verabschiedung des
Gesellschaftsrechts von der Vorstellungswelt der Gesamthand für die
transparente Mitunternehmensbesteuerung bedeuten? +++ Die erwähnten
Beiträge finden Sie hier: - Aufzählungs-Text[„Geplante
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ‒ wo bleibt das
Steuerrecht?“](https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2020/06/10/geplante-modernisierung-des-personengesellschaftsrechts-%e2%80%92-wo-bleibt-das-steuerrecht/?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast)
- Aufzählungs-Text[„Brennpunkt
Personengesellschaftsbesteuerung“](https://research.owlit.de/document/3dc67b06-34d4-3c41-ab2d-47dda3dd9780?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast)
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„Modernisierung der Mitunternehmerbesteuerung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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