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Am 4. Mai hat das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung zum Thema
„Überstundenabgeltung“ getroffen, die viele Köpfe – nicht nur in
der juristischen Fachpresse – hochfahren ließ. In dem Urteil machen
die obersten deutschen Arbeitsrichter deutlich, welche
Anforderungen bei der Darlegung von Überstunden in einem
Arbeitsgerichtsprozess gelten. Das Urteil war mit Spannung erwartet
worden, vor allem weil die Vorinstanz sich auf das
„Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019
berufen und eine grundlegende Änderung der Beweislast angenommen
hatte. Danach wäre es für den Arbeitnehmer deutlich einfacher
gewesen, Überstunden geltend zu machen. Das Bundesarbeitsgericht
hat dem jetzt aber einen Riegel vorgeschoben – man könnte auch
sagen: Es bleibt alles bleibt Alten. Doch wie kam es überhaupt zu
der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anfang Mai? Darüber
sprechen wir heute mit Prof. Dr. Michael Fuhlrott. +++ Mehr zum
Thema erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der ZAU – Zeitschrift
für Arbeitsrecht im Unternehmen.
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„Überstundenabgeltung: Was gilt nun?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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