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Es war einmal...

....die norddeutsche Großmutter-Lieferservice mbH, die der weit
im Süden wohnhaften Großmutter Kuchen und Wein bringen sollte.
Die Mitarbeiterin R. Käppchen hatte soeben unter Lebensgefahr die
Lieferung bewerkstelligt. Da beschloss sie, noch einen weiteren
Tag bei der Großmutter zu bleiben und von dort aus mobil zu
arbeiten, wie es grundsätzlich im Unternehmen zulässig war. Der
Zufall wollte es, dass eben dieser Tag vor Ort bei der Großmutter
ein Feiertag war. Freudig überrascht machte R. Käppchen sich
einen schönen freien Tag mit der Großmutter und ließ das mobile
Arbeiten sein.

Die Geschäftsführung der Großmutter-Lieferservice mbH wies R.
Käppchen noch am gleichen Tag verärgert an gefälligst zu
arbeiten. Denn am Sitz des Unternehmens in Norddeutschland gab es
diesen arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag nicht.

Wie ist die Rechtslage?

Babette Kusche und Ronald Billepp erzählen keine Märchen. Aber
sie tauschen sich über den "Feiertagstourismus" aus: Kann man
Feiertagen hinterher reisen, um im jeweiligen Bundesland bezahlt
frei zu machen? Erschleicht man sich so als ArbeitnehmerIn nicht
zusätzliche freie Tage? Müssen ortsfremde Beschäftigte arbeiten,
wenn alle anderen Ortsansässigen frei haben? 

Das sind Fragestellungen, die sich in der praktischen Anwendung
der in den Betrieben mehr oder weniger gut ausgestalteten
Regelungen zum mobilen Arbeiten / Homeoffice immer öfter ergeben.
Die Frische BRise weht den Nebel beiseite und gewährt einen
klaren Blick auf das Thema.
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„Feiertagstourismus“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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