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Was nicht im Grundbuch steht, gilt nicht. So einfach dieser Satz
klingen mag, so wahr ist er auch. In Deutschland erhält jedes
Grundstück im Grundbuch eine eigene Stelle, die als Grundbuchblatt
bezeichnet wird. So steht es in der Grundbuchordnung, Paragraph 3,
Absatz 1, Satz 1. Grundsätzlich gibt das Grundbuch Auskunft über
die Eigentums-, Rechts- und Schuldverhältnisse eines Grundstücks.
Informationen, die vor einem Immobilienkauf oder -verkauf
unumgänglich sind. In dieser Episode erklären wir Ihnen die
wichtigsten Fakten rund um das Grundbuch und geben hilfreiche
Tipps, worauf Sie als Käufer und Verkäufer achten sollten. Unser
Gast ist Tim von Campenhausen. Er ist Direktor für Vertrieb und
Schulungen bei VON POLL IMMOBILIEN. Herzlich willkommen zu VON POLL
IMMOBILIEN – der Podcast.
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„Lexikon-Episode 4: Grundbuch“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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