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Beschreibung
vor 3 Jahren
In dieser Podcastfolge dreht sich alles um die Möglichkeit, Spenden
und Unterhaltszahlungen für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in
der Türkei und Syrien steuerlich abzusetzen. Zunächst erfährst du,
welche Spenden steuerlich absetzbar sind und in welche Länder sie
geleistet werden können. Außerdem wird erklärt, wie sich Spenden
auf die Steuerlast auswirken und welche Regeln für
Mitgliedsbeiträge und politische Spenden gelten. Des Weiteren
erfährst du, wann und wie Unterhaltszahlungen für Verwandte als
außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. Ein besonderer
Fokus liegt dabei auf Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende
Personen und den dafür geltenden Kürzungen des Höchstbetrags.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest
Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau
gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine
Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei
keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei
doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026)
https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de
Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder
Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an:
podcast@steuerversum.de
und Unterhaltszahlungen für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in
der Türkei und Syrien steuerlich abzusetzen. Zunächst erfährst du,
welche Spenden steuerlich absetzbar sind und in welche Länder sie
geleistet werden können. Außerdem wird erklärt, wie sich Spenden
auf die Steuerlast auswirken und welche Regeln für
Mitgliedsbeiträge und politische Spenden gelten. Des Weiteren
erfährst du, wann und wie Unterhaltszahlungen für Verwandte als
außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können. Ein besonderer
Fokus liegt dabei auf Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende
Personen und den dafür geltenden Kürzungen des Höchstbetrags.
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