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Beschreibung
vor 2 Jahren
Es klingt falsch, ist aber doch möglich: Sich selbst in Form der
Persönlichkeitsrechte und Namensrechte von der Steuer absetzen. Das
Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände findet bei der Einlage zur Betriebseröffnung
keine Anwendung. Wir erläutern, wie Influencer und andere
öffentliche Persönlichkeiten ihre Persönlichkeitsrechte bewerten
und steuerlich geltend machen können. Außerdem werfen wir einen
Blick auf die Zoll Auktionen, bei denen beschlagnahmte Artikel wie
Bushidos goldene Schallplatte und Rolex Uhren versteigert werden.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest
Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau
gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine
Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei
keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei
doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026)
https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de
Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder
Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an:
podcast@steuerversum.de
Persönlichkeitsrechte und Namensrechte von der Steuer absetzen. Das
Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände findet bei der Einlage zur Betriebseröffnung
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und steuerlich geltend machen können. Außerdem werfen wir einen
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