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Beschreibung
vor 2 Jahren
Diese wichtigen Steuer-Urteile sollte jeder kennen: Die Diskussion
beginnt mit der Wegzugsteuer, die laut Urteil des Bundesfinanzhofs
(BFH) vom 21. Dezember 2022, Aktenzeichen I R 55/19, mit der
EU-Freizügigkeit kollidiert. Dieses Urteil öffnet die Tür für die
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Steuern bei Umzügen in die EU
oder Schweiz und hebt die Notwendigkeit einer unbefristeten
Stundungsmöglichkeit hervor, bis die Anteile verkauft werden.
Weiterhin behandeln wir die steuerlichen Aspekte beim Kauf von
Anteilen einer Erbengemeinschaft, illustriert durch das Urteil des
BFH vom 26. September 2023, Aktenzeichen IX R 13/22. Es
verdeutlicht, dass beim Erwerb des gesamten Erbanteils und
nachfolgendem Verkauf enthaltener Grundstücke keine
Anschaffungsgeschäfte vorliegen, was steuerliche Vorteile mit sich
bringt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von
Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften. Hierzu
referenzieren wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) vom 28. November 2023, Az. 2 BvL 8/13, die den Gesetzgeber
auffordert, rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. Dies
unterstreicht die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung unter
bestimmten Bedingungen und fordert eine Anpassung der
bestehenden Gesetzeslage" Nähere Informationen zum Podcast und
alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns
Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über
ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher
dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte &
aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung:
www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um
bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige
Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du
hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne
eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
beginnt mit der Wegzugsteuer, die laut Urteil des Bundesfinanzhofs
(BFH) vom 21. Dezember 2022, Aktenzeichen I R 55/19, mit der
EU-Freizügigkeit kollidiert. Dieses Urteil öffnet die Tür für die
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Steuern bei Umzügen in die EU
oder Schweiz und hebt die Notwendigkeit einer unbefristeten
Stundungsmöglichkeit hervor, bis die Anteile verkauft werden.
Weiterhin behandeln wir die steuerlichen Aspekte beim Kauf von
Anteilen einer Erbengemeinschaft, illustriert durch das Urteil des
BFH vom 26. September 2023, Aktenzeichen IX R 13/22. Es
verdeutlicht, dass beim Erwerb des gesamten Erbanteils und
nachfolgendem Verkauf enthaltener Grundstücke keine
Anschaffungsgeschäfte vorliegen, was steuerliche Vorteile mit sich
bringt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von
Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften. Hierzu
referenzieren wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) vom 28. November 2023, Az. 2 BvL 8/13, die den Gesetzgeber
auffordert, rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. Dies
unterstreicht die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung unter
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