#259 Wegen der Kinder zusammenbleiben? | Mit Anne Dittmann
28 Minuten
Beschreibung
vor 2 Monaten
Manchmal ist es so, dass trotz aller Bemühungen und Erwartung die
Beziehung zwischen Eltern nicht mehr rund läuft oder sie gar
unglücklich sind. Was dann? Zähne zusammenbeißen und durch da? In
den sauren Apfel beißen und aushalten? Oder „darf“ man sich
trennen, auch wenn Kinder im Haushalt leben und diese sogar
vielleicht noch sehr klein sind? Welche Herausforderungen stehen
dann an, kann man diese überhaupt allein meistern oder ist es
vielleicht doch besser, zusammenzubleiben, bis die Kinder „aus dem
Gröbsten“ raus sind? In dieser Folge sprechen wir mit Journalistin,
Bestseller-Autorin, Expertin für das Leben als Alleinerziehende und
selbst Mutter: Anne Dittmann (bei Instagram findest du sie hier).
Wir diskutieren, welche Aspekte es im Vorfeld zu bedenken gibt,
wann eine Trennung sinnvoll (und nötig!) ist und welche
Möglichkeiten Elternteile haben, um Unterstützung wie
beispielsweise finanzielle Hilfen, also einen Kindergeldzuschuss,
einen Unterhaltsvorschuss oder auch Leistungen für Bildung und
Teilhabe, zu beantragen.
Beziehung zwischen Eltern nicht mehr rund läuft oder sie gar
unglücklich sind. Was dann? Zähne zusammenbeißen und durch da? In
den sauren Apfel beißen und aushalten? Oder „darf“ man sich
trennen, auch wenn Kinder im Haushalt leben und diese sogar
vielleicht noch sehr klein sind? Welche Herausforderungen stehen
dann an, kann man diese überhaupt allein meistern oder ist es
vielleicht doch besser, zusammenzubleiben, bis die Kinder „aus dem
Gröbsten“ raus sind? In dieser Folge sprechen wir mit Journalistin,
Bestseller-Autorin, Expertin für das Leben als Alleinerziehende und
selbst Mutter: Anne Dittmann (bei Instagram findest du sie hier).
Wir diskutieren, welche Aspekte es im Vorfeld zu bedenken gibt,
wann eine Trennung sinnvoll (und nötig!) ist und welche
Möglichkeiten Elternteile haben, um Unterstützung wie
beispielsweise finanzielle Hilfen, also einen Kindergeldzuschuss,
einen Unterhaltsvorschuss oder auch Leistungen für Bildung und
Teilhabe, zu beantragen.
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