Beschreibung

vor 11 Monaten

In Debatten wie etwa der #IchbinHanna-Debatte oder der um die
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes können Daten von
Promovierenden und Promovierten helfen, die Situation an den
deutschen Universitäten für den sogenannten ‚wissenschaftlichen
Nachwuchs‘ besser einzuschätzen und mit empirischen Daten zu
belegen.


Eine Längsschnittstudie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW), Nacaps, macht genau das: Sie
erhebt Daten von jungen Forschenden an deutschen Universitäten
und interpretiert sie für die Hochschulen, die Politik und
insbesondere für den „Bundesbericht Wissenschaftlicher
Nachwuchs“.


Wir haben mit Dr. Kolja Briedis vom DZHW hierüber und
insbesondere über die Daten zur Postdoc-Phase gesprochen. Hören
Sie gern rein!





Wir haben zugleich auch mit Dr. Jens Brauer der
UniWiND-Koordinierungsstelle Nachwuchsinformationen (UniKoN)
gesprochen, dessen Hinweise in das Gespräch eingeflossen sind und
folgende Shownotes eingeflossen sind:


Zum Begriff ‚wissenschaftlicher Nachwuchs‘ und zur
Definition von Promovierten:


Der Begriff ‚wissenschaftlicher Nachwuchs‘ ist im allgemeinen
Sprachgebrauch gängig, wenn von Promovierenden und Promovierten
gesprochen wird (nicht zuletzt auch in diesem Podcast, wenn auch
hier in ironischer Weise). UniKoN fasst unter dem Begriff der
‚Promovierten‘ alle befristet wissenschaftlich Beschäftigten vor
der entfristeten Professur zusammen. In der Nacaps-Studie werden
ab nächstem Jahr gezielt Promovierte befragt, jedoch in einer
Kohorte. Damit ist die Gruppe dieser Promovierten sehr viel
kleiner.


Warum braucht es Daten von Promovierten?


Daten von und über Promovierte dienen der Hochschule, informierte
Entscheidungen zu treffen, die auch die gewünschten Effekte zur
Verbesserung der Hochschulbedingungen haben. Dies betrifft ganz
unterschiedliche Aspekte der Hochschulentwicklung wie
Qualitätssicherung, Ressourcenplanung und Angebotsentwicklung.
Für die Hochschule selbst ist eine Verbesserung (Reliabilität der
Daten, Effizienz der Erhebung) des internen und externen
Berichtswesens möglich. (Quelle: UniKoN)


Gesetzliche Anforderungen:


Es gibt keine gesetzliche Berichtspflicht für die Hochschulen –
anders als bei Promovierenden –, aber im Rahmen anderer
Statistiken wie Hochschulpersonalstatistik, Prüfungsstatistik.
Dies bedeutet auch, auch, dass Teile der Datenbasis auf
freiwilliger Basis erhoben werden. Wenn der Mehrwert für die
Promovierten dabei sichtbar wird, ist damit zu rechnen, dass
solche Angaben auch in vielen Fällen gemacht werden. (Quelle:
UniKoN)

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