132. Corona-Update - Sonderfolge

132. Corona-Update - Sonderfolge

Laut Senatsbeschluss dürfen Bibliotheken ab 8.12. nur unter erweiterten 2G-Bedingungen geöffnet werden. Seit heute also gelten auch für unsere Bibliotheken verschärfte Zutrittsregelungen mit Einlasskontrolle. Im Gespräch mit Fachbereichsleiterin...
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Bibliotheken sind Orte der Begegnung, ohne Konsumzwang, öffentlich für jedermann zugänglich. In Marzahn-Hellersdorf kann man an sechs Standorten die angebotene Medienvielfalt nutzen und dort arbeiten, lernen, spielen, sich treffen, Ausstellungen...

Beschreibung

vor 2 Jahren
Laut Senatsbeschluss dürfen Bibliotheken ab 8.12. nur unter
erweiterten 2G-Bedingungen geöffnet werden. Seit heute also gelten
auch für unsere Bibliotheken verschärfte Zutrittsregelungen mit
Einlasskontrolle. Im Gespräch mit Fachbereichsleiterin Benita Hanke
werden die neuen Regeln und ihre Umsetzung thematisiert und eine
erste Bilanz gezogen.

DIE REGELN IM ÜBERBLICK:
Zutritt nach Vorzeigen des QR-Codes für den
Impf-(Genesenen-)nachweis + Personaldokument mit Lichtbild.
Der Zugang ist nur mit medizinischer Maske gestattet (ab 6 Jahre),
FFP2 wird empfohlen.
Der begrenzte Zugang wird am Eingang durch Ausgabe von Körben
geregelt, um den gebotenen Mindestabstand gewährleisten zu
können.
PC-, Einzel- und Gruppenarbeitsplätze (max. 3 Pers.) sind
nutzbar.
Veranstaltungen ab 20 Personen mit 2G+ (geimpft/genesen PLUS Tragen
der Maske auch am Platz)
Kitagruppen und Schulklassen ist der Zutritt nur außerhalb der
Öffnungszeiten gestattet.
Anzahl der möglichen Verlängerungen ohne Vorlage der Medien wird
auf 6 erhöht, um unnötige Bibliotheksbesuche zu vermeiden.
Die sofortige Bezahlung bei Ausweisverlängerung und Ersatzausweis
wird ausgesetzt, Ausweise können somit auch bei ausstehenden
Entgelten verlängert werden.
Ersatzausweise können auch bei offenen Gebühren ausgestellt
werden.
Sperrung des Bibliotheksausweises erst ab ausstehenden Entgelten
über 20 €. Die Gebührenmahnung wird weiterhin ab 10 Euro
verschickt. Die Bezahlung ist kontaktlos übers Internet
möglich.
Bei der Ausweisverlängerung über den WWW-OPAC müssen die
ausstehenden Gebühren weiterhin sofort bezahlt werden (da
kontaktlos).

DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

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