Liebes- und andere Briefgeheimnisse – Rechtsbelehrung Folge 10 (Jura-Podcast)

Liebes- und andere Briefgeheimnisse – Rechtsbelehrung Folge 10 (Jura-Podcast)

In dieser Folge widmen wir uns der beliebten Frage, ob und in welchem Umfang Abmahnungen und E-Mails im Internet veröffentlicht werden dürfen.
36 Minuten

Beschreibung

vor 12 Jahren

 


Ich werde häufig gefragt, ob Abmahnungen
veröffentlicht werden dürfen. Wie ein anständiger Jurist
antworte ich dann mit einem „es kommt drauf an“. Denn die Antwort
hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. dem Grund der Abmahnung,
dem Umfang der Veröffentlichung oder entgegenstehenden
Persönlichkeits- und Unternehmensrechte der Abmahner. Nicht
minder kompliziert ist die Frage, wann fremde
E-Mails veröffentlicht werden dürfen.


In dieser Folge der Rechtsbelehrung gehen wir auf alle diese
Faktoren ein und besprechen auch, welche Folgen bei
Verstößen drohen. Ebenfalls haben wir es wieder
geschafft das Ziel von 45 Minuten einzuhalten, so dass wir nun
mehr Zeit für die nächsten Folgen gut haben.
Zur Vertiefung empfehle ich die folgenden Artikel:

Darf ich eine Email, Abmahnung oder ein Schreiben im Internet
veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten, hier im Blog

Darf man fremde E-Mails im Netz veröffentlichen? von RA
Stadler

Veröffentlichung von Mails im Netz: erlaubt oder verboten?
von Prof. Härting

Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im
Internet von RA Dr. Ulbricht

Abmahnung veröffentlichen – Erlaubt oder nicht? von RA Ferner

Für Blogger gilt: Finger weg von „privaten“ Nachrichten! von
RA Terhaag



Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge
sowie Bewertungen bei iTunes.


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Folge 10 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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