Videobeoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12 (Jura-Podcast)
Unser Gast berichtet, wie sie für Ihren Mandanten Schmerzensgeld
wegen unerlaubter Videobeobachtung erstritten hat und worauf
Arbeitgeber achten müssen, bevor sie eine Videokamera im
Unternehmen installieren.
1 Stunde 3 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 12 Jahren
Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und
Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich
mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein
Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein
dürfte. Dabei erstritt sie ein
Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für
ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den
Arbeitsräumen rechtswidrig per Video überwacht wurde.
Wir klären auf um welches Unternehmen es sich handelte,
sprechen über die Grenzen zulässiger Videoüberwachung,
erklären wann Mitarbeiter per Webcam
beobachtet werden dürfen,
wann sie zu Beweiszwecken per Handy
fotografiert werden dürfen
und warum Plutonium in dieser Folge ebenfalls eine
große Rolle spielt.
Es wird also spannend und gefährlich.
Beachten Sie bitte auch den unauffällig im Podcast
untergebrachten Linktipp von einem der Moderatoren: richter.fm.
Falls Sie sich zudem wie Herr Richter zwischen den Grundrechten
verlieren, finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung:
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG)
+
Schutz der Menschenwürde (Art.1 Abs.1 GG)
= Allgemeines Persönlichkeitsrecht,
welches beinhaltet:
1. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(umgesetzt in Bundesdatenschutzgesetz)
und
2. Recht am eigenen Bild
(umgesetzt im Kunsturhebergesetz).
Ich weiß, das ist auf den ersten Blick nicht so einfach. Aber ich
hoffe, der Podcast ist auch ohne diesen Hinweis zu verstehen
Wir freuen uns über Bewertungen bei
iTunes, inhaltliche/juristische Kommentare unten in den
Kommentaren und Anmerkungen zu Moderation und
technischer Produktion im Blog von Marcus Richter. Wer die
Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier
tun.
Weitere Informationen zum Thema:
Big Brother im Betrieb bei FAZ.net
Videoüberwachung von der Bundesdatenschutzbeauftragten
Videoüberwachung und Webkameras vom ULD S-H
Überwachung am Arbeitsplatz: Videoüberwachung vs. Datenschutz
von Datenschutzbeauftragter.info
Videoüberwachung: Juristische Gesamtschau zur
Kameraüberwachung von RA Jens Ferner
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Rechtsbelehrung Folge 12 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.
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