Was dürfen Satire und Parodie? – Rechtsbelehrung Folge 21 (Jura-Podcast)

Was dürfen Satire und Parodie? – Rechtsbelehrung Folge 21 (Jura-Podcast)

In dieser Folge gehen wir mit vielen anschaulichen Beispielen der Frage nach, was im Namen der Satire erlaubt ist, auch wenn dabei Zweifel an Kurt Tucholskys bekannter Aussage "Satire darf alles" aufkommen.
1 Stunde 22 Minuten

Beschreibung

vor 11 Jahren

Wir haben die aktuell diskutierte Frage „Was darf
Satire?“ zum Anlass genommen uns die rechtlichen Grenzen
der Satire anzuschauen. Dabei beschränken wir uns jedoch nicht
auf religionsbezogene oder politische Satire, wie die von Charlie
Hebdo, sondern schauen uns z.B. auch die urheberrechtliche
Grenzen der Parodie an. So ist dieser Podcast eine
Anleitung mit vielen Beispielen geworden,
die Sie konsultieren sollten, bevor Sie sich satirisch über
Personen, Unternehmen oder Weltanschauungen äußern möchten.


Wir bedanken uns auch für die positiven Kommentare, arbeiten an
Flattr und bieten die angesprochenen Amazon-Wunschlisten
(Wunschliste Marcus Richter, Wunschliste Thomas Schwenke) für
Dankeschönzwecke an. Danke zurück!


Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer
über Themenvorschläge an @RBL_rfm.



00:00:45 Hausmeisterei und
Neujahrsvorsätze.


00:04:00 Einleitung in das Thema und
Trennung zwischen Recht und Moral.


00:07:50 Was bedeuten die
Begriffe Satire, Ironie, Sarkasmus, Zynismus,
Parodien, Humor  und woran sind sie erkennbar?


00:13:50 Wie kann man gegen rechtswidrige
Satire vorgehen? Wo ist der Unterschied zwischen dem Zivil- und
dem Strafverfahren?


00:21:00 Woran  ist Satire erkennbar?


00:27:00 Die Trennung des Aussagekerns der
Satire von ihrer Einkleidung.


00:31:00  Persönlichkeitsrechtsverletzungen
durch Satire – ab wann ist die Menschenwürde verletzt?


00:39:00 Welche Rolle spielt die Kunst in
der Satire?


00:43:15 Verletzung von Unternehmensrechten
 und wirtschaftlichen Interessen.


00:45:50 Die Parodie, geistiger Abstand
 und das EuGH-Urteil, wonach Parodie nicht dem Urheber
zugerechnet werden darf .


01:05:00 Besonderheiten bei Personen, die
in der Öffentlichkeit stehen.


01:10:00 Warum es bei der Verunglimpfung
von Religionsgesellschaften im § 166 StGB eigentlich nicht
um den Schutz von Religionen geht.



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Folge 21 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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