Haftung für autonome Systeme, KIs und Bots – Rechtsbelehrung Folge 42 (Jura-Podcast)

Haftung für autonome Systeme, KIs und Bots – Rechtsbelehrung Folge 42 (Jura-Podcast)

Wer haftet, wenn KIs Verträge schließen oder Schäden verursachen und sollten autonome Systeme als E-Personen rechtsfähig sein?
1 Stunde 19 Minuten

Beschreibung

vor 9 Jahren

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=kEJrB5ysC2Q


Beim 33sten Chaos Communication Congress #33c3 in Hamburg hatte
die Rechtsbelehrung ihre Live-Premiere. Da es uns viel Spaß
gemacht hat auf der Bühne und mit dem Publikum zu diskutieren,
wird es garantiert eine Wiederholung geben!


#33c3: #Rechtsbelehrung live zum Recht der KI, Bots &
autonomer Systeme – 27.12, 18:30. @monoxyd und ich freuen uns
über Euren Besuch! pic.twitter.com/OK7wwoF6qx


— Thomas Schwenke (@thsch) December 23, 2016


Als Thema haben wir uns die „Roboterhaftung“ ausgesucht, also die
Frage wer Schuld ist, wenn künstliche Intelligenzen (kurz „KIs“)
Verträge schließen oder Menschen verletzen. Dabei haben wir uns
zuerst Gedanken gemacht, woran man festmachen kann, ob eine KI
einen eigenen Willen bildet. Für rechtliche Fragen ist der Grad
der Autonomie maßgeblich, weswegen wir den Begriff „Autonomes
System“ passender fanden als den kaum eingrenzbaren Begriff „KI“.


Danach haben wir darüber gesprochen, wem der Wille und die
Handlungen der autonomen Systeme zuzurechnen sind. Wir fragten
uns zudem, ob es sinnvoll ist neben juristischen Personen (z.B.
GmbHs, AGs) auch autonomen Systemen per Gesetz eine eigne
Rechtspersönlichkeit als „E-Personen“ zu
verleihen.


Im Ergebnis kamen wir zu der Überzeugung, dass bisherige
Haftungsregeln vor allem mit der fehlenden Abgrenzung von
autonomen Systemen Schwierigkeiten haben werden. Denn
anders als die romantische Vorstellung eines Roboters als
Individuum, sind autonome Systeme untereinander vernetzt und
tauschen Funktionen, Bibliotheken sowie Informationen aus.
Mangels einer Kontur muss daher über eine gemeinsame
Haftung der beteiligten Nutzer, Diensteanbieter,
Hersteller, Programmierer oder gar eine
Versicherungspflicht und
Kollektivhaftung der Gesellschaft nachgedacht
werden.


Wir bedanken uns beim Publikum, dem Sendezentrum, den Helfern
(Engeln) vor Ort und wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören. Wenn
Sie unsere Ansichten teilen oder Ihnen widersprechen, freuen uns
über Kommentare, Empfehlungen sowie Bewertungen bei ITunes!


Dieses Mal können Sie die Rechtsbelehrung zudem nicht nur hören
sondern bei YouTube auch sehen.


00:00:00 – Vorstellung des Themas und warum Verträge und
Schadensersatz relevanter sind, als die Bestrafung von KIs.

00:08:00 – Wir erklären den Unterschied zwischen
automatischen und autonomen Systemen.

00:17:30 – Können autonome Systeme Verträge schließen? Wann
kommen Verträge überhaupt zustande und warum können Maschinen
keine wirksamen Willenserklärungen abgeben?

00:20:30 – Bedarf es einer E-Person als Ergänzung
zu natürlichen Personen (= Menschen) und juristischen
Personen (z.B. GmbHs) ?

00:28:30 – Können autonome Systeme rechtlich nicht einfach
wie Sklaven behandelt werden?

00:35:00 – Weder Bote, noch Vertreter… für wen handelt die KI
dann? Die Juristen finden immer einen Weg.

00:52:00 – Haftung von autonomen Systemen für Sach- und
Menschenschäden und wie man sie versichert.

00:56:00 – Warum die Problematik des Nachweises von
Kausalitäten und der Schuld bei autonomen Systemen die
Privatsphäre erheblich belasten könnte.

01:00:00 – Haften wir am Ende alle?

Erwähnte Folgen

Das autonome Auto – Folge 31

Weiterführende Links:

ENTWURF EINES BERICHTS mit Empfehlungen an die Kommission zu
zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik (Rechtsausschuss
des Europäischen Parlaments, 2015/2103(INL))

Providing for Autonomous Electronic Devices in the Electronic
Commerce Act 1999 von Dr. Ian R. Kerr (der Beitrag ist zwar
schon knapp 20 Jahre alt, enthält aber bereits viele der
relevanten Fragen, die heute praktisch relevant werden.)

The electronic agent: a legal personality under German Law
von Prof. Eberhard Zehendner

Shopping Agents and Their Legal Implications Regarding
Austrian Law von Dr. Oliver van Haentjens



Der Beitrag Haftung für autonome Systeme, KIs und Bots –
Rechtsbelehrung Folge 42 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15