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WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge 47 (Jura-Podcast)

WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge 47 (Jura-Podcast)

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Das Recht wird dann besonders interessant, wenn es unser
tägliches Leben betrifft. Auch Messenger gehören mittlerweile zu
unserem Alltag und da vor allem der WhatsApp-Messenger, der von
knapp der Hälfte aller Deutschen genutzt wird. Da ist es nicht
verwunderlich, wenn eine Nachricht von möglicher Abmahnbarkeit
der WhatsApp-Nutzung, viele Menschen in Aufregung versetzt.

Ihren Ursprung fand die Nachricht im Urteil des Amtsgerichts
Bad Hersfeld, das in einer Sorgerechtsangelegenheit ergangen ist
(AG Bad Hersfeld, 20.03.2017 – F 111/17 EASO). Das Gericht befand
einen Minderjährigen für gefährdet, weil ihm die Mutter die
Nutzung von WhatsApp erlaubte, obwohl das nach Ansicht des
Richters rechtswidrig und abmahnbar sei.

Unser Gast, Dr. Malte Engeler (Betreiber des Technikblogs
deathmetalmods.de), derzeit als Richter beim Verwaltungsgericht
Schleswig tätig und bis vor Kurzem Stellvertretender Leiter des
aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum
für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein. Twitter Privat,
Twitter Deathmetalmods

Nicht erst seit diesem Urteil, streiten sich die Juristen, ob die
Nutzung von WhatsApp tatsächlich verboten ist. Der Verstoß gegen
das Datenschutzrecht soll dabei in dem Upload der im Smartphone
gespeicherten Kontakte zu WhatsApp liegen. WhatsApp kann so
erkennen, ob auch andere Kontakte des Nutzers WhatsApp verwenden.
Übrigens ist es eine Funktion, über die auch andere Messenger
verfügen.

Dieser Frage und ob der hessische Richter mit der Abmahnbarkeit
Recht hatte, gehen Herr Richter und ich in dieser Folge nach.
Unterstützt werden wir dabei von Dr. Malte Engeler, ebenfalls
einem Richter. Er hatte zuvor einen sehr lesenswerten und
ausgewogenen Beitrag zu dem Thema geschrieben: „WhatsApp und das
Adressbuch-Problem„.

Wir hoffen, dass die hohe „Richterdichte“ nicht zur Verwirrung
führt und wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören!

Shownotes

00:00:00 – Vorstellung unseres Gasts Dr. Malte Engeler

00:03:00 – Welche Messenger nutzen wir?

00:05:50 – Wie funktionieren Messenger technisch und wie
unterscheiden sie sich von E-Mails?

00:08:10 – Urteil des AG Bad Hersfeld und wie haben wir es
wahrgenommen?

00:15:30 – Gibt es nicht ein Recht auf pseudonyme Nutzung von
Messengern? (13 Abs. 6 TMG)

00:19:30 – Sind Messenger Telekommunikationsdienste (TKG) oder
Telemedien (TMG) …oder Over The Top

00:24:30 – Darf man das Adressbuch mit Telefonnummern meiner
Kontakte bei WhatsApp hochladen?

00:25:45 – Müssen auch Privatpersonen das Datenschutzrecht
beachten (Household Exemption)?

00:37:00 – Was ist die Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG?

00:39:00 – Was das Datenschutzrecht mit Schrödingers Katze zu tun
hat.

00:43:50 – Verstößen Messenger gegen den
„Direkterhebungsgrundsatz“, wenn sie zum Hochladen der
Kontaktdaten auffordern?

00:49:00 – Warum sind Aufsichtsbehörden nicht aktiver in der
Verfolgung von Datenschutzverstößen?

00:52:20 – Ist eine Datennutzung ein Fall der Gewährleistung
(Shrink Wrap License) und sind die AGB von WhatsApp wirksam?

01:00:50 – Drohen wirklich Abmahnungen oder Bußgelder?

01:10:50 – Was macht einen guten Messenger aus?

01:17:50 – Aber ist WhatsApp nicht sicherer als eine E-Mail und
ist das ganze Internet gefährlich?

01:25:50 – Auftragsverarbeitungsverträge als Lösung für
jedermann?

01:29:50 – Hausmeisterei, das Blog unseres Gastes
„DeathMetalMods“ und unsere Erlebnisse bei den Grimme Online
Awards

Erwähnte Messenger

Facebook Messenger

iMessage

Signal

Threema

Telegram

WhatsApp

Wire

Erwähnte Folgen

Safe Harbor und Datentransfers – Rechtsbelehrung Folge 30

Artikel, Urteile und Links zur Folge

 

WhatsApp und das Adressbuch-Problem – von Dr. Malte
Engeler bei DeathMetalMods.

Whatsapp, die Backdoor und die Frage nach der
Systemhoheit – von Dr. Malte Engeler bei
DeathMetalMods zum Thema Verschlüsselung bei WhatsApp.

Let’s talk – about Messenger – von dasnuf aka Patricia
Cammarata zum Thema „Kinder und digitale Medien“.

WhatsApp-Marketing & Recht Teil 2: Direktmarketing und
Abonnements – von Dr. Thomas Schwenke

Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und
Facebook – PM des Hamburger Datenschutzbeauftragten.

OVG Hamburg, 29.06.2016 – 5 Bs 40/16 – Zur „Klarnamenpflicht“
im § 13 Abs. 6 TMG – Facebook ist nicht verpflichtet die
Pseudonym-Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
umzusetzen.

Abgrenzung Telekommunikationsdienst (TKG) zum
Telemediendienst (TMG).

Teaser zu dieser Folge

https://rechtsbelehrung.com/wp-content/uploads/2017/07/rblteaser-tiger.mp4

https://rechtsbelehrung.com/wp-content/uploads/2017/07/rblteaser-whatsappgast.mp4

Der Beitrag WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung
Folge 47 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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