DSGVO: Alles zur EU-Datenschutzgrundverordnung – Rechtsbelehrung Folge 54 (Jura-Podcast)
Alles Wissenswerte zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) -
Verständlich erklärte Grundlagen, Beispiele und Expertentipps für
die Umsetzung in der Praxis.
2 Stunden 22 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 7 Jahren
Diese Folge sprengt alle unsere Maßstäbe. Das gilt zum einen für
ihre Länge, die Menge der Inhalte, die Entfernung beider
Podcast-Gastgeber zueinander (beinahe) und deren Harmonie.
Aber wir hatten uns vorgenommen, einen vollständigen und
umfassenden, aber doch verständlichen Einstieg in die am 25. Mai
2018 kommende Datenschutzreform zu liefern.
Ab diesem Tag gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und wir
erhalten zum ersten Mal ein einheitliches europäisches
Datenschutzgesetz. D.h. fast einheitlich, weil es ergänzend auch
neue nationale Gesetze, wie das Datenschutzgesetz geben wird. Das
Thema fängt also schon nicht gerade einfach an.
Aber keine Sorge, wir sorgen dafür, dass Sie die die neuen Regeln
verstehen. Sei es als Nutzer oder als Unternehmer. Auch wenn die
beiden Gastgeber den harmonischen Bereich bei der Frage der
wirtschaftlichen Interessen und deren Zulässigkeit, für einen
argumentativen Schlagabtausch kurzzeitig verlassen.
Als Belohnung für die Ausdauer beim Zuhören, verlosen wir
zwei Exemplare des “Formularhandbuch Datenschutzrecht”
(Beck) von Matthias Lachenmann und Ansgar Koreng mit Mustern
und Erläuterungen sowie drei Exemplare des Guides “DSGVO
für Unternehmer – Ein verständlicher Ratgeber mit Mustern und
Checklisten” (t3n) von Dr. Schwenke (Mit-Gastgeber des
Podcasts).
Dazu müssen Sie nur in den Kommentaren schreiben, wofür die
Buchstabenkombination “DSGVO” nicht steht. Das Gewinnspiel
endet am 07. Mai 2018, Gewinner werden per Zufall gezogen und
die Daten der Teilnehmer nur für das Gewinnspiel verwendet.
Weitere Hinweise und Widerspruchsrechte in der
Datenschutzerklärung.
Zusammengefasst ist es eine spannende, sehr lehrreiche und
manchmal auch kontroverse Folge, in der unsere Zuhörerinnen und
Zuhörer die folgende Antworten erhalten:
Warum die DSGVO nicht nur dem Schutz der Privatsphäre dient.
Welche Vorteile die Neuerungen der Privacy by Design und der
Datenportabilität den Nutzern bringen.
Wie hoch die Bußgelder sein können und warum die Gefahr von
Abmahnungen gestiegen ist.
Wann die DSGVO bei Privatpersonen nicht anwendbar ist.
Wann Daten personenbezogen sind, wann sie verarbeitet werden
und warum die Verarbeitung verboten ist.
Wann die Verarbeitung doch zulässig ist.
Was eine Auftragsverarbeitung ist und was man beim
Datenaustausch mit anderen Personen und Unternehmen beachten
muss.
Dass Geschäftsführer und Unternehmensinhaber persönlich
haften.
Wann sich betroffenen Personen auf Auskunfts- und
Löschungsrechte berufen können.
Warum Journalisten es auch nicht gerade einfach haben.
Zudem erklären wir am Ende, warum unser Entfernungsrekord
ungeschlagen blieb und hören der Vogelwelt Neuseelands zu.
Im nächsten Podcast (DSGVO: Datenschutzerklärung FAQ) widmen wir
uns dann der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Wir empfehlen
die heutige Folge vorab zu hören.
Viel Spaß beim Zuhören!
Vollständige Shownotes
00:04:70 – Was ist die Datenschutz Grundverordnung und warum gibt
es dennoch weiterhin ein Bundesdatenschutzgesetz?
00:11:00 – Geht es um den Schutz der Daten und warum heißt es
nicht Privatsphären-Schutz-Gesetz?
00:15:00 – Was hat sich geändert und was ist beim Alten
geblieben? Art 8 der Grundrechte-Charta im Vergleich zur
informationellen Selbstbestimmung im Grundgesetz.
00:19:00 – Was sind personenbezogene Daten und warum sind auch
Pseudonyme erfasst?
00:22:30 – Wann es sich um ausschließlich persönliche und
familiäre Tätigkeiten handelt, so dass die DSGVO nicht zur
Anwendung kommt.
00:27:50 – Was ist neu in der DSGVO und welche alten Prinzipien
sind geblieben?
00:30:30 – Nudging als Datenschutzprinzip – Privacy by Design und
Privacy bei Default (Art. 25 DSGVO) – Was bringen die neuen
Regelungen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch
datenschutzfreundliche Voreinstellungen?
00:40:00 – Wider dem „Lock in“-Effekt – Das Recht auf
Datenübertragbarkeit.
00:44:30 – Das Recht auf Vergessenwerden.
00:48:00 – Bekommen die Papiertiger jetzt Zähne? Bußgelder,
Schmerzensgeld und die Gefahr von Abmahnungen.
00:57:00 – Das Marktortprinzip oder warum Facebook und Google
jetzt 4 % Ihres jährlichen Umsatzes als Bußgelder zahlen könnten.
01:02:01 – Wenn alles verboten ist, wann ist denn etwas erlaubt
(Art. 6 DSGVO)?
01:05:00 – Warum die Einwilligung die schlechteste Grundlage der
Datenverarbeitung ist.
01:09:00 – Verarbeitung zur Erfüllung von Vertragspflichten.
01:12:00 – Die Verarbeitung zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken.
01:13:30 – Die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter
Interessen, zu denen auch wirtschaftliche Interessen und
Onlinemarketing gehören.
01:20:00 – Ein Beispiel warum auch Journalisten dem
Datenschutzrecht unterliegen.
01:27:00 – Wann eine Einwilligung notwendig sein kann – Bei
Newslettern (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG) und besonderen Kategorien von
Daten (Art. 9 DSGVO).
01:29:20 – Das Kopplungsverbot – doch nur halb so wild wie
gedacht (Art. 7 Abs. 4 DSGVO)?
01:32:00 – Die Auftragsdatenverarbeitung bei Datentransfers,
Cloud Diensten und Freelancern (Art. 28 DSGVO), das Privacy
Shield und die besonderen Probleme im Drittländern (d.h. mit
Dienstleistern außerhalb der EU, z.B. den USA).
01:42:00 – Die Sicherheit der Datenverarbeitung dank technisch
organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die
Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
01:47:00 – Die Accountability und Rechenschaftspflichten – Alles
muss dokumentiert und nachgewiesen werden (vor allem das
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO).
01:48:30 – Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?
(Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). Wichtig, der DSB muss jetzt
angemeldet werden (§ 38 Abs. 7 DSGVO).
01:54:00 – Die Rechte der Betroffenen und insbesondere das Recht
auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).
02:00:00 – Informationspflichten in der Datenschutzerklärung und
gegenüber betroffenen Personen sowie Dritten (z.B. Dossiers über
Influencer oder Informationspflichten der Journalisten) Art. 12
bis 14 DSGVO.
02:09:20 – Die Meldung von Datenpannen an Behörden und Betroffene
(Art. 33, 34 DSGVO).
02:13:00 – Die Hausmeisterei mit dem Tui und der Erklärung, woran
der Versuch unseren Podcast aus Australien zu übertreffen,
gescheitert ist.
Erwähnte Folgen
Ja zur Vorratsdatenspeicherung – Rechtsbelehrung Folge 25.
EuGH: Google muss vergessen – Rechtsbelehrung Folge 14.
Safe Harbor und Datentransfers – Rechtsbelehrung Folge
30 mit Stephan Hansen-Oest.
Rückblick und große Hörerumfrage – Rechtsbelehrung Folge
33 aus Australien.
WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge
47 mit Malte Engeler.
Hörtipps zur Folge
Podcasts zur DGSSVO mit Stephan Hansen-Oest
„Fast alles zur DSGVO“ Podcast vom Jurafunk mit Henry
Krasemann und Stephan Dirks.
Der Beitrag DSGVO: Alles zur EU-Datenschutzgrundverordnung –
Rechtsbelehrung Folge 54 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.
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