Whistleblowing-Richtlinie – Rechtsbelehrung Folge #70

Whistleblowing-Richtlinie – Rechtsbelehrung Folge #70

Die Whistleblowing-Richtlinie soll Hinweisgeber entlasten und es Unternehmen erleichtern gesetzestreu (compliant) zu bleiben. Ob das aufgeht, erläutern wir mit unserem Gast, Rechtsanwalt, Ombudsmann und Spezialisten für Compliance, Dr. Johannes Dilling.
1 Stunde 12 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren

In dieser Folge sprechen wir über die neue
Whistleblowing-Richtlinie (WBRL). Die Richtlinie soll zum einen
mehr Sicherheit für Hinweisgeber bieten. Zugleich erhofft sich
die EU auch finanzielle Vorteile, z.B. durch die Eindämmung von
Korruption und Steuerhinterziehung.


Nach der DSGVO und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen kommt
damit auf Unternehmen bald eine neue Aufgabe zu. Wobei die
Einrichtung von Meldestrukturen schon heute relevant ist, wenn
man vermeiden möchte, dass Arbeitnehmer sich an externe Quellen
wenden.


Daher sollten sich nicht nur Unternehmen, sondern auch
Beschäftigte mit den Regeln für Whistleblower beschäftigen.


Dafür sorgt die Rechtsbelehrung und vor allem unser Gast, Dr.
Johannes Dilling, LL.M., Maître en droit. Dr. Dilling ist selbst
nicht nur im Wirtschaftsstrafrecht, sondern auch als ein
Ombudsmann tätig und betreibt das Portal
https://www.whistleblower24.eu .


Unser Gast Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling, LL.M., Maître en
droit ist Spezialist für unternehmerische Compliance, Verteidiger
in Wirtschaftsstrafsachen (Website) und betreibt als Ombudsmann
ein Portal für Whistleblower.


Als Ombudsmann wird Dr. Dilling von Unternehmen beauftragt, damit
sich deren Arbeitnehmer aber auch Dritte an ihn mit Missständen
wenden können. Die Meldungen wertet er aus, bevor er sie an die
Unternehmen weiterleitet. Dabei wahrt er die Anonymität der
Hinweisgeber.


Wir bedanken uns bei Dr. Dilling für die spannenden Einsichten,
Tipps und die Einschätzung, warum die Whistleblowerrichtlinie
ihre Ziele vielfach verfehlen dürfte und noch keine klaren
Verhältnisse schafft.


Ihnen wünschen Ihnen viel Spaß beim rechtskonformen Zuhören.


P.S. Zur Vertiefung empfehlen wir den Beitrag „Der Schutz von
Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der
EU-Whistleblower-Richtlinie“ (CCZ 5/2019, S. 214 ff.) unseres
Gastes, der auf seiner Website abrufbar ist.


Der Beitrag Whistleblowing-Richtlinie – Rechtsbelehrung Folge #70
erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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