TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101
Gemeinsam mit dem ePrivacy-Experten Dr. Simon Assion erläutern wir
die neuen Regelungen für Telekommunikation (z.B. Messenger) und
Telemedien (z.B. Webseiten).
1 Stunde 41 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 4 Jahren
Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
tritt am 01. Dezember 2021 ein neues Datenschutzgesetz in Kraft.
Wobei, trotz des Namens, geht es weniger um den Datenschutz an
sich.
Vielmehr dient das Gesetz dem Schutz der Privatsphäre im Rahmen
der digitalen Kommunikation und auf „Endeinrichtungen“, wie z.B.
auf Computern, Smartphones oder in Kraftfahrzeugen (so genannte
„ePrivacy„).
So werden z.B. E-Mail und Messenger als „nummernunabhängige
interpersonelle Kommunikationsdienste“ dem Fernmeldegeheimnis
unterworfen, welches den Inhalt und die Umstände der
Kommunikation schützt.
Auf der anderen Seite wirken viele Regelungen nicht zu Ende
gedacht oder nur in Ansätzen geregelt, wie z.B. die Regelungen
zum digitalen Nachlass. Auch die Vorschriften zur
Klarnamenpflicht sowie Abschaffung von Cookie-Bannern, sind eher
Ideen und Wunschvorstellungen, denn klare Regeln.
Damit wir in diesem Regelungskomplex den Überblick nicht
verlieren, haben wir mit Dr. Simon Assion einen Experten für
ePrivacy zu Gast. Als Sachverständiger durfte er bereits im
Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem neuen Gesetz Stellung
nehmen. Im Februar 2022 erscheint zudem sein Handkommentar zum
TTDSG, in dem er als Herausgeber zur Klärung der gesetzlichen
Unsicherheiten beitragen wird.
Dr. Simon Assion ist als Counsel und Experte für Informations-
und Kommunikationsrecht bei der international tätigen
Wirtschaftskanzlei Bird & Bird tätig. Er ist zudem Mitbegründer
von Telemedicus, des juristischen Internetprojekts zu allen
Rechtsfragen der Informationsgesellschaft, war Sachverständiger im
Gesetzgebungsverfahren zum TTDSG und ist Herausgeber des
Handkommentars zum TTDSG, der im Februar 2022 im Nomos Verlag
erscheinen wird. (Website, Twitter deutsch/ englisch, LinkedIn)
Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und wünschen viel
Vergnügen mit diesem akustischen Kommentar (d.h. eine Sammlung
von juristischen Erläuterungen, Ansichten und Empfehlungen) zum
TTDSG.
P.S. Das TTDSG enthält auch Neuregelungen zu
Cookies, auf die wir im Rahmen der Folge kurz eingehen. Für eine
ausführliche Betrachtung der „Cookie-Regelungen“ verweisen wir
auf die Folge: „TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung
102„.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes.
00:04:50 – Wofür ist das TTDSG eigentlich da?
00:07:00 – Was versteht man unter klassischer
Telekommunikation und was sind die neu dazu gekommenen
„nummernunabhängigen interpersonellen
Telekommunikationsdienste“?
00:16:00 – Ist die Rechtsbelehrung ein
Telemedium?
00:19:00 – Kinderschutz vs. Fernmeldegeheimnis
bei der Kommunikation über Messenger.
00:32:00 – Müssen auch private und
unternehmerische Anbieter von Messengern oder anderen
Kommunikationsnetzen das TTDSG beachten?
00:36:30 – Sind Arbeitgeber, die ihren
Mitarbeitern die private Nutzung des betrieblichen Internets
erlauben, Telekommunikationsanbieter?
00:41:00 – Sind Telekommunikationsanbieter zur
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtet und wie dürfen sie
die Metadaten verwenden?
00:56:00 – Warum das Gesetz eigentlich falsch
benannt ist und es weniger um den Datenschutz, sondern viel
mehr um den Schutz der elektronischen Privatsphäre geht.
00:59:00 – Wie steht die DSGVO im Verhältnis
zum TTDSG und der EU-ePrivacy?
01:05:30 – Klarnamenzwang: Ist das Recht auf
eine anonyme Nutzung sozialen Netzwerken und anderen
Onlinediensten verpflichtend?
01:10 00 – Pflicht zu IT-Sicherheit, z.B.
Updatepflichten und Übermittlung von Daten auf Webseiten via
https sowie Abschaltung von APIs (Schnittstellen).
01:15:00 – Welche Behörde ist für die
Ausführung des TTDSG eigentlich zuständig? Die
Bundesnetzagentur, der Bundesdatenschutzbeauftragte oder
Datenschutzbehörden der Bundesländer?
01:20:00 – PIMS – Werden Cookie-Banner bald
obsolet?
01:29:00 – Digitaler Anlass: Dürfen Erben alle
Privatnachrichten der Verstorbenen in sozialen Netzwerken
lesen?
01:34:00 – Wie hoch sind die Strafen und
Bußgelder?
Der Beitrag TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation
und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.
Weitere Episoden
1 Stunde 15 Minuten
vor 1 Woche
1 Stunde 4 Minuten
vor 3 Wochen
1 Stunde 44 Minuten
vor 1 Monat
1 Stunde 35 Minuten
vor 2 Monaten
1 Stunde 22 Minuten
vor 3 Monaten
In Podcasts werben
Kommentare (0)