Sperren, Löschen, Faxen – Rechtsbelehrung 105

Sperren, Löschen, Faxen – Rechtsbelehrung 105

Facebook sperrt, Twitter sperrt, aber was kann man dagegen tun? Dr. Jonas Kahl erklärt, wie man sich erfolgreich gegen Accountsperren in sozialen Netzwerken wehren kann (und welche Rolle Faxe dabei spielen).
7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Der Sperrung des eigenen Social Media Accounts folgt häufig als
erstes ein Gefühl der Ohnmacht. Denn was kann man schon gegen
US-Netzwerke wie Facebook oder Twitter unternehmen? Sie diktieren
die Verhaltensrichtlinien und können sie selbst per
Accountsperrung oder Löschung von Postings durchsetzen.


Dass die Macht der Social-Media-Plattformen jedoch nicht
grenzenlos ist, erklärt unser Gast, Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl.
Er hat bereits selbst erfolgreich Verfahren gegen soziale
Netzwerke geführt und kann daher von seinen Erfahrungen aus der
Praxis berichten und Tipps geben, wie man sich gegen eine
unberechtigte Sperrung wehren kann.
Als Gast begrüßen wir Dr. Jonas Kahl, der als Rechtsanwalt in
der Kanzlei “Spirit Legal” Unternehmen, Internetportale,
Journalisten, Blogger und Fotografen im Medien-, Urheber- und
Wettbewerbsrecht berät (Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn,
Twitter).

Dr. Kahl verweist insbesondere auf ein Urteil des
Bundesgerichtshofs von 2021, in dem es um die Account-Sperrung
wegen „Hassrede“ auf der Plattform Facebook ging. Der BGH
entschied, dass auch wenn soziale Netzwerke privatrechtliche
Unternehmen sind, sie trotzdem auf die Grundrechte ihrer Nutzer,
insbesondere die Meinungsfreiheit, Rücksicht nehmen und bei
Sperrungen transparent sowie zurückhaltend sein müssen.


Allerdings hat man mit den sozialen Plattformen einen mächtigen
Gegner vor sich, so dass die Verteidigung gegen eine Sperrung
doch einige rechtliche Finesse erfordert. Dazu gehört auch der
Einsatz modernster Kommunikationsmittel, zu denen auch das… Fax
gehört.


Wir bedanken uns bei Dr. Kahl herzlichst für den spannenden
Einblicke in die praktische Welt des Rechts und merken erneut,
dass an dem Sprichwort „Recht haben und Recht bekommen sind zwei
verschiedene Dinge“ viel dran ist.


Viel Vergnügen beim Zuhören und wir freuen uns auf Eure
Kommentare!
Kapitel


00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Dr.
Jonas Kahl, Einführung in das Thema.


00:00:00 – Wann und auf welcher Grundlage
werden Accounts gesperrt und wann ist die Sperrung zulässig?


00:23:00 – Begründung,
Gegenvorstellungsverfahren und Einsatz von Faxgeräten.


00:34:00 – Benötigt man RechtsanwältInnen um
sich erfolgreich wehren zu können und wer trägt die
Verfahrenskosten?


00:53:00 – Hat man einen Anspruch auf
Schadensersatz bei rechtswidriger Account-Sperrung?


01:01:00 – Ist Shadownbanning zulässig oder
gar einer Sperrung vorzuziehen?


01:12:00 – Wie kann man umgekehrt gegen
unerwünschte Social-Media-Postings vorgehen und gibt es noch
ein Recht auf Anonymität in sozialen Netzwerken oder gilt die
Klarnamenpflicht?


01:17:00 – Dürfen Schriftsätze und
Kommunikationen aus den Verfahren veröffentlicht werden?

Links zur Folge

BGH, 29.07.2021 – III ZR 179/20 – BGH zur Begründung und
Verfahrenspflichten bei Sperrung von Facebook-Accounts auf
Grundlage der AGB.

„Sperrungen in sozialen Netzwerken: Verfahrensrechtliche
Vorgaben des BGH“ von Dr. Jonas Kahl und Franziskus Horn (Beitrag
aus K&R, 2021, S. 703 – 707).

Prozess gegen die Sperrung eines AFD-Satire-Tweets eines
Grünenpolitikers (Einstweilige Verfügungen (LG Nürnberg-Fürth, LG
Dresden), Rücknahme Berufung durch Twitter).

BGH, 27.01.2022 – III ZR 3/21 – BGH zur Klarnamenpflicht in
sozialen Netzwerken.

LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 – 2-03 O 48/19 und OLG Dresden,
20.08.2020 – 4 U 784/20 – Ablehnung von Schadensersatzansprüchen
bei Account-Sperrung.

Erwähnte Folgen

Telegram verbieten? – Rechtsbelehrung 103 mit Dr. Jonas Kahl.

TTDSG – Neue “Datenschutz”-Regeln für Kommunikation und
Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 mit Dr. Simon Assion.

“Virtuelles” Hausrecht – Rechtsbelehrung Folge 59
(Jura-Podcast).



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erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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